Kupieren ist ein Thema wo Meinungen sich scheiden.
Eigentlich nicht, Ausnahmen bestätigen nur die Regel.
Es wird etwas abgeschnitten weil der Besitzer des Tieres das für schick
hält. In vielen Ländern ist das inzwischen zu Recht verboten.
Ich hoffe inständig, Jedem der diese Praktik unterstützt, möge das Gleiche
am eigenen Leib widerfahren. Das ist widerlich und pervers. Und
außerdem strafbar.
Das Kupieren der Ohren eines Dobermann fügt dem Tier langanhaltende
Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die
Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann,
wenn der Eingriff an den Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland
vorgenommen wurde, wo dies noch erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur
deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort die Ohren kupieren zu
lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen nicht nur
unmittelbar beim Eingriff hat. Diese Schmerzen dauern vielmehr noch
mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen) an. Ein
vernünftiger Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des
Tierschutzgesetzes nicht vor (AG Neunkirchen, Az. 19.536/93).