Hallo,
hoffentlich kann mir hier jemand weiterhelfen im Bereich Erbrecht/ Nachlass im o.g. Fall.
Der Mann ist leider verstorben, war im Ausland verheiratet und danach im Ausland auch wieder geschieden.
In Deutschland wurde die Ehe registriert, jedoch hat der Mann danach die Scheidung in Deutschland NICHT eintragen lassen.
Nun ist er durch plötzlichen Tod verstorben und hinterlässt Erben. Die Kopie der Scheidungsurkunde aus dem Ausland wird in Deutschland anscheinend nicht anerkannt, da kein Original.
Lt. einer Sekretärin könnte man die Scheidung NUR in Berlin beim Gericht beantragen.
Lt. Internet heißt es aber, dass ein Familiengericht in Deutschland mit Wohnsitz des Ehegatten dafür zuständig wäre.
Da der Mann verstorben ist stellt sich die Frage, ob das Familiengericht seines ehem. Wohnsitzes immernoch dafür zuständig ist oder nicht, was stimmt und was nicht ? Bitte um Hilfe !
Danke