Organic Maps ist eine Weiterentwicklung vom damals noch offenen Maps.ME (falls dir das was sagt)

OSMAnd bietet mehr Funktionen, ist aber zumindest auf meinen Geräten (u.A. auch ein Fairphone) langsamer und komplexer zu bedienen als Organic Maps.

Beide haben Routenplaner für Auto, Fahrrad und zu Fuss (wobei OSMAnd auch noch über Wasser, Skipisten etc routen kann), Offline-Support und sind Open Source.

Meine Empfehlung wäre Organic Maps, das reicht im Normalfall aus. Wenn du was Komplexeres willst und Organic Maps nicht ausreicht, kannst du ja mal OSMAnd ausprobieren.

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Du darfst sie als Quelle nehmen und basierend darauf neue Texte schreiben, du darfst aber nicht abschreiben und "ein wenig abändern". Weil das wäre kein neues Werk, sondern eine abgeänderte Form des Brockhaus, und der unterliegt nun mal dem Urheberrecht und ist, soweit ich weiss, nicht entsprechend lizenziert.

Bei Wikipedia andererseits ist das kein Problem. Die dortigen Texte sind unter CC BY-SA lizenziert, heisst, du darfst sie kopieren und abändern, solange du:

  • den Urheber (also Wikipedia) nennst
  • deine Änderungen resp. deine Zusammenfassung unter denselben Bedingungen weitergibst
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Wenn du mit denselben Cookies unterwegs bist und überall angemeldet bist, bringt dir das so ziemlich nichts. Die IP-Adresse ist zur Identifikation einer Person sowieso nicht geeignet. Der einzige daraus ableitbare nützliche Faktor ist dein grober Standort. Aber in diesem Umkreis bist du ja längst nicht die einzige Person. Aber: Zusammen mit anderen Informationen kann die Auswahl natürlich verfeinert werden.

Mac-Adresse und Name des Geräts sind für einen Server im Übrigen ohnehin nicht sichtbar.

Wenn dir deine Daten wichtig sind, solltest du entsprechende Dienste und Websites einfach meiden und Cookies (und damit die Datensammlung) konsequent ablehnen.

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In der Regel werden beim 2FA-Setup Backup Codes generiert, die man sich ausdrucken oder sonstwo an einem sicheren Ort ablegen sollte. Diese sind für solche Fälle gedacht.

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Ob über Browser oder den Desktop Client, es kommt auf dasselbe hinaus: du kannst auch über den Desktop Client im Schul-WLAN nicht darauf zugreifen, wenn Nextcloud im Schul-WLAN gesperrt ist.

Wenn deine Schule möchte, dass die Schüler in der Schule auf die schuleigene Nextcloud zugreifen können, dann soll sie dies doch nicht sperren? Macht doch keinen Sinn? Du kannst an der Stelle nicht viel machen, da soll die Schule doch dafür sorgen, dass das funktioniert.

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Hat der Nutzer denn ein Home-Verzeichnis? Darin sollte dann auch der Server installiert und ausgeführt werden. Wenn sich der Server im Home-Verzeichnis des Root-Nutzers befindet, hat dein zusätzlicher Nutzer natürlich keine Rechte, auf diesem Verzeichnis. Der Nutzer sollte also lesen und schreiben können.

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Dazu installierst du dieses AUR-Package, welches übrigens auch von Mojang selbst unterhalten und verlinkt wird: https://aur.archlinux.org/packages/minecraft-launcher

Falls du Yay als AUR-Helper nutzt:

yay -S minecraft-launcher

Allerdings möchte ich gerne anmerken, dass du eventuell noch einmal überdenken solltest, ob Arch die richtige Distribution für dich ist. Wenn du sowas hier fragen musst, zweifle ich daran.

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Du könntest eine SSH-Tunnel zum Server aufbauen und dann entsprechende Befehle senden. Dazu musst du auf dem Server natürlich den SSH-Server erinrichten. Siehe https://www.baeldung.com/java-ssh-connection

Eine andere Möglichkeit wäre auch, auf dem Server einen Hintergrunddienst laufen zu lassen, der auf irgendwelche Verbindungen hört. Diesen musst du aber natürlich auch erst programmieren und installieren.

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Steht doch in der dort verlinkten Wiki-Seite: https://wiki.ubuntuusers.de/ISC-DHCPD/#Host-Bloecke

Du musst also die dhcpd.conf bearbeiten und einen solchen Host-Block hinzufügen. Dann speichern und ggf. die Config reloaden lassen bzw. DHCP-Server neustarten.

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Unteruns.ch sieht so aus als wäre es vor mehr als 15 Jahren nicht mehr berührt worden. Sie ist entsprechend auch nicht für die Mobilenutzung optimiert.

Spin.de hat eine Mobile-Version: https://mobile.spin.de/

Notfalls kann man auch ranzoomen, das Problem liegt aber grundsätzlich an der Website, wofür der Betreiber verantwortlich ist.

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Ja

Was du nicht dürftest, wäre, einfach den Effekt als solches wieder hochzuladen (und ggf. verkaufen). Sprich: kopieren und nix dran ändern/damit machen.

Du verwendest den Effekt aber in einem Song, also ein neues Werk. Da gibt es keinerlei Probleme. Die Pixabay Lizenz bietet möglichst viel Freiheit.

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Das kommt nahezu vollständig auf den Inhalt des Quiz an. Ich finde es jeweils eine willkommene Abwechslung, um den Stoff zu repetieren. Ich denke nicht, dass man einzig mit Kahoot viel lernt, aber in Kombination mit anderen Methoden bringt das sicherlich was.

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  • Apple und Google kassieren Provision
  • Apple und Google haben teils fragwürdige Richtlinien, was die Apps betrifft
  • Wenn eine App nicht den Richtlinien entspricht, kann sie halt nur über alternative Wege vertrieben werden (bzw. auf iOS gar nicht).

Das bekannteste Beispiel ist wohl Epic Games mit Fortnite. Sie wollten keine Provision bezahlen und haben somit ein eigenes Bezahlsystem implementiert und nicht jene der App Stores. In der Folge wurde Fortnite aus den Stores geschmissen. Seitdem gibts Fortnite auf iOS gar nicht mehr und auf Android nur direkt via Epic Games (oder glaube auch den Galaxy Store).

Das ist durchaus eine gute Sache, dass man auf Android alternative Wege hat und diese einem freistehen.

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Naja, ich zähle jetzt nicht alle meine fast 100 Extensions auf. C programmiere ich äusserst selten, daher kann ich dir dafür jetzt auch keine spezifischen Empfehlungen geben. Hier aber eine Auswahl:

  • Code Runner
  • Colorize
  • Conventional Commits
  • EditorConfig
  • GitLens
  • LiveShare
  • Prettier
  • SonarLint
  • Vim
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