Wenn du "auf Rechnung" bestellst, ist eine Karte nicht notwendig, denn du bekommst wie der Name schon sagt eine Rechnung (per Post oder via E-Mail) zugesandt.
...das ist doch klar und bereits wissentschaftlich und mathematisch erwiesen. Dafür gibt es sogar eine mathematische Formel.
...jo, daß ist der morgentliche Aufwachsex, wird immer wieder gerne hauptsächlich am Wochenende betrieben.
"Sie wird aufjedenfall da sein wenn er kommt..." Ehrlich, sie sieht dabei zu, wenn er kommt? Komische Mutter.
Nein, wäre immer noch keine unterlassene Hilfestellung.
Wenn es dich sexuell erregt/stimuliert wenn du Menschen beim ertrinken siehst, dann bist du wahrscheinlich sadistisch veranlagt.
Pack ihn und mit einem starken Ruck raus damit, danach wirst du feststellen, daß der Schmerz weg ist und du dich eindeutig besser fühlen wirst!
Zu mindest in Germoney ist ein allgemeiner juristischer Klageweg durchaus offen und möglich. Ob er allerdings sinnvoll und zum gewünschten Erfolg für den Kläger führt, daß steht auf einem anderen Papier! Weitere Infos zur Sache, erhältst du bzw. deine Eldis bei einem Rechtsanwalt (die u.U. sehr teuer sind).
Nach "Genuß" von derartigen "Lebensmitteln" ist Übelkeit und deren Begleiterscheinungen (Erbrechen, Bauchschmerzen u.s.w.) durchaus nachvollziehbar! Nicht umsonst wird vor derart Lokalitäten und deren Produkte ja auch eindeutig gewarnt!
Wobei ich allerdings dazusagen muß, daß ich weder die eine noch die andere Person kenne aber anhand des Namens denke, daß Sasuke Uschi wohl stärker als Obito Uchiha ist.
Vielleicht denkst du das auch nur.