Wie reagiert man richtig bei Straftat als Zeuge?

6 Antworten

Du kannst die sogenannten Jedermannsrechte in Gebrauch nehmen. Diese sind in §127/II StPO zu finden.

Das ganze bedeutet, dass du eine Person solange festhalten darfst, bis die Polizei vor Ort ist. Voraussetzung ist, dass die Identität der Person nicht geklärt ist (ich heiße XY reicht da nicht, da muss dann schon der Personalausweis her), oder die Person der Flucht verdächtig ist (hier reicht auch schon ein Umschauen, dass kann man jedem immer andichten.). Außerdem muss die Person auf frischer Tat betroffen sein, also musst du, oder irgendeine andere Person, sie beobachtet haben, wie sie eine Straftat begangen hat. Sobald du sie hast, musst du ihr nur noch sagen, dass sie jetzt solange festgehalten wird, bis die Polizei da ist und fertig ist es.

Übrigens darfst du die Person dazu auch zum Beispiel mit einem Armbeugehebel fixieren etc.

Weiter darfst du natürlich, wenn die Straftat noch nicht beendet ist, eingreifen und auch Nothilfe, hier bei einer Vergewaltigung, leisten. Dazu darfst du auch zuschlagen etc.

Das wichtigste ist aber, dass du nicht verletzt wirst! Mach dich nicht zum Helden. Es bringt niemandem was, wenn du auch noch verletzt wirst. Am besten sammelst du ein paar andere Menschen zusammen und dann sprichst du die Person an/ haltet sie gemeinsam fest. Oder du beobachtest nur, merkst dir alles (Insbesondere die Beschreibung) und wartest dann auf die Polizei um ihr alles mitzuteilen. Du darfst natürlich auch Fotos machen, denn wie heißt es noch so schön? Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. Außerdem spielt die Erinnerung einem gerne einen Streich und man kann sich später nicht mehr an die Farbe der Kleidung des Täters erinnern.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessiert mich!

Bei ner vergewaltigung würde ich den Täter oder Täterin sowas von verprügeln gut das ich schon seit 25 Jahre kampfsport betreiben da währe mir die Strafe dafür total egal

Polizei und Krankenwagen rufen ist Pflicht, wobei die Polizei auch letzteres übernimmt.

Der Rest richtet sich nach der Situation. Festhalten des Täters ist überhaupt kein Problem. Dem Täter in Nothilfe eins auf die Nase hauen auch nicht. Es kann aber auch hilfreich sein, zusätzliche Hilfe hinzu zu rufen. Sich selbst in Gefahr bringen sollte man nicht unbedingt. Zivilcourage ist aber durchaus erwünscht.


hamberlona  11.09.2024, 16:10

Festhalten des Vergewaltigers ist sehr wohl ein Problem, denn den muss man erstmal erwischen. Das ist mir misslungen. Der Taxifahrer, mit dessen Auto man ihn hätte einholen können, hat abgewunken, der Herr wünschte nicht gestört zu werden.

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HarryXXX  11.09.2024, 16:14
@hamberlona

Die Möglichkeit dazu ist natürlich immer Voraussetzung. Was nicht geht, das geht halt nicht.

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Eine Vergewaltigung ist ein Verbrechen, da die Mindeststrafe bei über einem Jahr angesetzt ist. Das wiederum bedeutet, dass Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln MÜSSEN, sobald sie von der Tat etwas hören, selbst wenn das Opfer dies nicht möchte.

Also anders als bei zum Beispiel Diebstahl. Da gilt ja: "Wo kein Kläger, da kein Richter"

Sobald sie erfahren, dass du Zeuge geworden bist, wirst du zu einer Befragung vorgeladen. Alle Zeugen haben Aussagepflicht. Sie haben kein Recht zu schweigen und dürfen nicht lügen. Nur wenn sie sich selbst oder ein Familienmitglied belasten müssten, dürfen sie die Aussage verweigern. Bei der Befragung darfst du einen Anwalt oder eine andere Person deines Vertrauens mitbringen. Auch das Opfer selbst gilt als Zeuge.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wenn die Polizei erstmal übernommen hat brauchst Du Dich um fast gar nichts mehr zu kümmern, außer um eines: Wenn Du zur Zeugenvernehmung vorgeladen wirst, darfst Du Deine Zeugenaussage nicht selber schreiben, das maßt sich die Polizei an, nachdem Du mündlich ausgesagt hast, und wenn Du nicht aufpasst landen darin angebliche Aussagen von Dir, die vor Gericht für Heiterkeit sorgen. Mir wurde von der Polizei nach einer Schlägerei folgendes in den Mund gelegt: "Also, dann kam zuerst der eine Glatzkopf, dann kam der andere Glatzkopf, und dann kam auch noch der Sohn der beiden Glatzköpfe.". Ich war inzwischen so auf 99 und wollte endlich gehen, deswegen unterschrieb ich es blind.