Lateinklausur - darf meine Lehrerin mir wegen nicht vorhandener Wortwahl 3 Notenpunkte abziehen?

Hallo, 

ich habe heute meine Lateinklausur wieder bekommen. Ich bin in der 12. Klasse und habe Lateinprofil. Ich bin denke ich schon recht gut in Latein und schreibe in Klausuren eigentlich immer 13-15 Punkte. Ich interessiere mich stark für die Sprache und möchte später auch selbst Lehrerin für Latein werden. So nun zur eigentlichen Frage.Nun hab ich heute meine Note bekommen und war zuerst schockiert, denn es waren 11 Punkte, was für mich doch ziemlich schlecht ist. Deshalb habe ich mir die Klausur näher angesehen. Wir haben immer einen Übersetzungstext der 2/3 der Klausur zählt. Der Rest ist Grammatik oder Inhaltliches. In dem zweiten Teil habe ich 14 Punkte also eine glatte 1 bekommen. Im zweiten Teil standen zuerst auch 13 Punkte, da ich auch nur 2,5 Fehler im kompletten Text beim übersetzen gemacht habe. Doch dann stand daneben 3 Notenpunkte, also eine komplette Note Abzug wegen nicht vorhandener Wortwahl. Ich habe wohl manchmal wenn ich Wörter im Wörterbuch nachgeschlagen habe zwei Wörter hingeschrieben mit einem Schrägstrich dazwischen weil ich beide Wörter sehr gut fand. Das habe ich bei etwa 6 Wörtern so gemacht. Bisher habe ich das eigentlich öfters so gemacht in Klausuren und das war bei anderen Lehrern nie ein Problem, weil ja immer beide Wörter stimmen. Nur meine neue Lateinlehrerin meinte zu mir, dass dadurch der der Lesefluss gestoppt wird oder sowas. Aber darf meine Lehrerin mir für sowas 3 Notenpunkte abziehen?Ich meine ich hätte sonst eine 1 gehabt wie immer.Und irgendwie sehe ich das nicht so richtig ein. Ach und mit meiner Lehrerin darüber zu sprechen klappt auch nicht so gut. Ich habe es schon probiert. Also,wenn irgendwer sich mit Latein oder der Bewertung in der Oberstufe auskennt, bitte schreibt mir ob sie da so viele Punkte für abziehen darf. LG

Bewertung, Klausur, Latein, Wortwahl
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