Link mit Informationen zum Selbst-Lernen

Vorab - wir sind ein nach AZAV zertifizierter Kurs-Anbieter und Weiterbildungsträger, der Bildungsgutscheine annehmen darf und hauptsächlich damit arbeitet.
Dennoch haben auch wir für diejenigen, die sich selbständig vorbereiten möchten eine Seite auf unserer Website, die entsprechende Empfehlungen dafür gibt, wenn man sich eigenständig und ohne Kurs vorbereiten kann.
https://www.lederer.info/34a-lehrbuecher/selbststudium/lern-material/

Ich schreibe mit Absicht "kann", denn das können gar nicht so viele, wie diejenigen, die sich hier schreiben, wie sie sich allein vorbereitet haben, glauben.

Man braucht dazu ...

  • Disziplin
  • Ruhe und eine Rückzugsmöglichkeit
  • die Zeit
  • die Fähigkeit, sich zu konzentrieren
  • Lernkompetenz

Es ist nichts Schlimmes oder Verwerfliches, wenn man die eine oder andere Voraussetzung nicht mitbringt - dann ist aber das Lernen im Team eines (ONLINE-) Kurses und idealerweise kostenfrei mit Bildungsgutschein, die bessere Alternative.

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Kostenlose Vorbereitung auf die IHK-Sachkundeprüfung nach § 34a GewO mit Bildungsgutschein | klappt z.T. nicht wegen falscher Auskunft

Es gibt zertifizierte Kurse, und entsprechend zertifizierte Maßnahmeträger / Weiterbildungsinstitute, die genau dafür (nach AZAV) zugelassen sind, um mit einem sog. Bildungsgutschein, der von einem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit ausgegeben werden kann, um an einer Weiterbildungsmaßnahme eines solchen Bildungsinstituts - für die Teilnehmenden kostenfrei - teilzunehmen.

Die Ausgabe des Bildungsgutscheins ist an Bedingungen gebunden, die leider nicht immer allen Mitarbeiter:innen der genannten Behörden gänzlich geläufig sind. Außerdem sind sie häufig mit dem Arbeitsmarkt im Sicherheitsgewerbe überfordert und haben keinerlei Kenntnisse darüber.
So kann es passieren, dass ein/e Vermittler:in/Intergrationsfachkraft behauptet, dass man mindestens 3 Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben müsse, "bevor ein Bildungsgutschein ausgegeben werden darf". Das ist definitiv falsch und lässt sich mit einem Auszug aus der entsprechenden Fachlichen Weisung der Bundesagentur zum Bildungsgutschein widerlegen!

Bild zum Beitrag

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Denn die 3 Jahre benötigt man ausschließlich bei einem nachträglichen Erwerb eines Berufsabschlusses nach § 81 Abs. 2, also z.B. einer Umschulung!

Leider sind solche Fehlauskünfte häufiger an der Tagesordnung, als man denkt.
Daher ist es ein Problem, dass die Ausgabe eines Bildungsgutschein stets im persönlichen Ermessen der jeweiligen Integrationsfachkraft liegt.

Die in anderen Beiträgen bereits genannten Kostengründe spielen natürlich auch eine Rolle.

Lasst Euch nicht einschüchtern und kämpft für Euer Recht!

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Eine abgeschlossene Berufsausbildung ist nicht notwendig, sondern mindestens dieselbe Qualifikation, die man selbst ausbilden möchte, also die IHK-Sachkunde nach § 34a Gewerbeordnung und zusätzlich - wie bereits in einer anderen Antwort hier genannt - die Ausbildereignungsprüfung / AdA-Schein.
Selbstverständlich ist es aber von Vorteil, wenn man eine höhere Qualifikation und darüber hinaus möglichst viel Berufserfahrung in der privaten Sicherheit hat.

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