Ich würde den Rechtsweg gehen, nach zwei Jahren ist es noch nicht verjährt. Kommt natürlich drauf an, was alles in dem Video zu sehen ist, aber an sich ist mit Videos im Internet halt nicht zu spaßen.

Ob du Ansprüche darauf hast, hängt natürlich davon ab, wie du mit dem Video zutun hast. Siehe dazu die Antwort von @broti0790

Liebe Grüße
KingJu200211

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Jedes Bild darf eine Fläche von 6,65 cm^2 haben

Ganz einfache Rechnung:
- Fläche eines DIN A4 Blattes herausfinden (z.B. über Google) - das wären 625 cm^2
- Diese Fläche dann durch 94 dividieren
- Ergebnis: 6,65 cm^2

Liebe Grüße

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Ja, kann man grundsätzlich.

Jedoch wird dabei so gut wie nie was drauß, da die Anzeige gleich ins "Abgelehnt"-Fach wandert. In der Regel haben Polizei und Gemeinde ein Abkommen untereinander, dass an StW kein Strafzettel ausgestellt wird. Denn parken Polizisten mal falsch, z.B. auch ohne Blaulicht, dann kann das Ordungsamt davon ausgehen, dass es wegen Gefahr im Verzug oder anderen gefährlichen Situationen ist, sodass dort fast nie ein Strafzettel auch nur ausgestellt wird.

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Hallo ggspaaam,

ich möchte Humanmedizin studieren und habe vor, in die innere Medizin mit Fachbereich Anästhesiologie oder Chirurgie zu gehen.
Warum möchte ich das?

  • ich arbeite sehr gern mit Menschen zusammen
  • die Teamarbeit, der Zusammenhalt auch in hitzigen Situationen
  • das Retten von Menschenleben
  • da mich die Medizin schon immer fasziniert hat
  • es gibt immer was anderes, mal ein Notfall, mal läuft etwas nicht nach Plan, ...
  • mich reizt zudem sehr die Verantwortung und das schöne Gefühl, was man hat, wenn ein vorerst schwerkranker Mensch durch dich und dein Team vielleicht eines Tages wieder gesund vor dir steht

Ich hoffe, ich konnte dir mit meiner Antwort ein bisschen helfen. Ich hab jetzt mal ein paar negative Aspekte rausgelassen (natürlich kann es auch mal sein, dass ein Patient stirbt, vielleicht auch wegen eines Fehlers, aber damit muss man, gerade in diesem Fachgebiet, halt klarkommen können)

Liebe Grüße und einen schönen Samstagabend wünscht
KingJu200211

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Kommt darauf an.

Bei sogenannten Tasern, korrekte Bezeichnung lautet Distanzelektroimpulsgerät, tut es definitiv mehr weh, als Pfefferspray. Bei normalen Kontakt-Elektroschockern, die mit PTB-Prüfzeichen für jeden Menschen über 18 Jahren in Deutschland frei verkäuflich sind, ist der Schmerz im Vergleich zum Pfefferspray geringer.

MfG KingJu200211 aka DerFroehlich

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Guten Abend Rheinos,

es kann sehr viele Gründe geben, warum dein PC nicht funktioniert.
Einerseits ist natürlich auf eine korrekte Verkabelung Wert zu legen. Anhand der Bilder kann ich da jedoch keine Fehler erkennen. Ich würde dir trotzdem raten, mal nach der Verkabelung von Power-Switch, Audio und Status-LED von deinem Gehäuse, auch Front-Panel-Anschlüsse genannt, zu gucken, da da auch oft Fehler passieren. Die Stecker müssen nämlich an einen bestimmten Platz am Mainboard bzw. an den Pins. Die korrekte Belegung findest du in deinem Handbuch vom Mainboard bzw. im Internet.

Ansonsten: geh einfach alle Schritte nochmal ganz in Ruhe durch und drück überall nochmal fest drauf, guck nach Verkabelung und deinem Netzteil.

Sollten weitere Fragen aufkommen, kannst du mir gerne schreiben, auch per PN.

Schönen Freitagabend und liebe Grüße wünscht KingJu200211

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Seit wann darf ein Lehrer einen Verweis geben?

Bei uns darf das nur der Rektor/die OstD

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