Um genau sowas zu vermeiden, dürfen in Europa und Deutschland viele hochranginge Entscheidungsträger auch grundsätzlich nicht (mehr) in einzelne Aktien investieren, wenn es sonst zu einem Interessenkonflikt kommt. Das ist zwar kein Gesetz, wird aber in der Regel vertraglich festgelegt.
Die EZB gibt transparenterweise Einsicht in ihre Vorschriften:
Artikel 16
Vorschriften für private Finanztransaktionen
[...]
16.3 Mitglieder und Stellvertreter dürfen keine privaten Finanztransaktionen tätigen, mit Ausnahme der folgenden Transaktionen:
(a)
Kauf oder Verkauf von Anteilen an börsennotierten, breit gestreuten Investmentfonds, die sich nicht auf einen bestimmten Sektor, beispielsweise auf beaufsichtigte Unternehmen (21), Gold oder Staatsschuldtitel des Euro-Währungsgebiets, konzentrieren;
(b)
Kauf oder Verkauf von Anteilen an börsennotierten Geldmarktfonds;
(c)
Kauf oder Verkauf von Anteilen an Immobilienfonds;
(d)
Anlagen in kleine Familienunternehmen;
(e)
Anlagen in Start-up-Unternehmen, die keinen Bezug zum Finanzsektor haben, unter der Voraussetzung, dass diese Anlagen nicht Anlass zu Bedenken wegen eines möglichen Interessenkonflikts geben und die Beteiligungen des Mitglieds oder Stellvertreters keine Mehrheitsbeteiligung darstellen.
Gleiches gilt auch für hohe politische Positionen (Finanzminister, Bundeskanzler etc.), hochrangige Mitarbeiter in diversen Aufsichtsbehörden (z. B. BaFin) oder EU-Kommissionsmitarbeitern.
Ähnliche Vorschriften gibt es aber auch in den USA, wobei der Präsident diese offensichtlich nicht befolgen muss oder über ihnen steht - ansonsten hätte er keine zwei Memecoins ausrollen können, Musk für DOGE auswählen können oder jemand nur Minuten vor seinem Kryptoreserve-Post eine hochriskante Wette auf Bitcoin und Ethereum setzen können mit 50er Hebel im Wert von 200 Mio. Dollar...