Wo willst du dich denn anmelden? Die Einstellungen der Website / Applikation bei der Du dich angemeldet hast, begrenzen wohl die Anzahl Zugriffe auf den Server / das Netzwerk. Es könnte sich auch um eine fehlerhaft eingestellte DDOS Protection handeln oder um eine aktive DDOS Protection. Jedoch kannst du nicht viel mehr tun ausser vielleicht den Betreiber zu kontaktieren.
Es handelt sich um ein normales WLAN also. Soweit ich dich verstehe, willst Du, dass man über das WLAN auf einen Server des Rasperry Pies zugreifen kann. Dies kann man theoretisch mit einem virtuellen Netzwerk tun, jedoch stösst Du da schnell an die Grenzen der Technik, denn um dies zu ermöglichen muss der Raspery als Router / WIFI Station und auch als Server betrieben werden. Wenn du auf dem Rasperry mehrere IP Adressen verwendest und z.B dich mit dem WLAN Modul des Rasperry‘s mit dem WLAN verbindest, welches der Rasperry erstellst, dann könnte es vielleicht klappen. Ich würde dir aber eher empfehlen, dass du dir einen Router kaufst (z.B auf EBay) und dann den Rasperry Pi mit diesem verbindest und die Endbenutzer sich dann mit dem WLAN verbinden können und insofern im gleichen Netz sind. Günstige WIFI Stationen / Rohter findest du teils ab 2-3 Euro gebraucht auf EBay. Um den Webserver zu verwenden muss die IP verwendet werden oder du erstellst zusätzlich einen DNS Server und gibst diesen als Standard DNS in den Routereinstellungen oder Clienteinstellungen an, dann kannst du eigene Domainnamen verwenden.
Es ist wichtig, dass du nur Ports offen hast, die du auch wirklich verwendest. Z.b kannst du mit cloudflare deinen Webtraffic zuerst zu denen leiten und die managen dann die Zugriffe. Es kann sein, dass einige Benutzer dann ein Captcha ausfüllen müssen, bevor sie deine Seite besuchen können. Ausserdem solltest du Ping‘s deaktivieren. In deiner Applikation / Website solltest du ausserdem dafür sorgen, dass Ressourcenintensive Prozesse nur alle x Sekunden oder nur nach Ausfüllen eines Captchas verwendet werden können. Falls du professionell Applikationen betreibst, würde es sich lohnen, Load Balancing zu verwenden. Dabei wird der Traffic auf mehrere Server aufgeteilt.
Das ist rechtlich heikel. Hauptsächlich da der Begriff „Teen“ einen gewissen Interpretationsspielraum lässt. Teen kommt ja von Teenager und so weit ich weiss, beginnen die Teenager Jahre mit 13 und hören mit 19 auf. Ich weiss nicht wie die Richter dies einschätzen würden. Jedenfalls wäre dies Intepretationssache des Richters. Es ist nicht gut, dass der Begriff „Teen“ im Zusammenhang mit Pornographie verwendet wird. Kinder zu sexualisieren ist nicht gut.
Theoretisch könnte es sich um eine falsche Anschuldigung handeln. Jedoch ist die Hürde dafür recht hoch, es reicht nicht, dass du freigesprochen wirst oder, dass das Verfahren gegen dich eingestellt wird. Damit ein Verfahren wegen falscher Anschuldigung in Frage kommt, muss bewiesen werden können, dass sie absichtlich gelogen hat, um dich in ein Strafverfahren zu verwickeln bzw. um zu einer Verurteilung zu führen. Da die meisten solchen Fälle aber „in dubrio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten, respektive Aussage gegen Aussage) enden, sind die Vorraussetzungen für eine falsche Anschuldigung nicht gewährleistet, da in solchen Fällen, das Gericht dich zwar freispricht, dies aber tut, weil die Beweislage nicht klar genug ist. Insofern kann in der Regel auch keine falsche Anschuldigung durch das Opfer bzw. den Privatkläger nachgewiesen werden kann. Der Grossteil der Anzeigen wegen Vergewaltigung sind berechtigt, wenige kommen vor Gericht (da Aussage gegen Aussage) und noch wenigere sind komplett erlogen (dies muss ich zur Verteidigung von Opfern richtiger Vergewaltigungen sagen). Die von dir genannten Zeugen waren während dem Geschlechtsverkehr nicht im Raum, daher lässt deren Aussagen höchstens darauf schliessen, wie ihr euch vor und nach der vermeintlichen Vergewaltigung verhalten habt. Hol dir einen Anwalt, reiche Anzeige wegen falscher Anschuldigung ein und warte ab. Höchstwahrscheinlich wirst du freigesprochen, da die Beweislage unzureichend ist, bzw. es wird wohl nicht einmal ein Gerichtsverfahren geben, da die Staatsanwaltschaft das Verfahren höchstwahrscheinlich einstellt.
zuerst würde ich zur Orthopäden und später allenfalls zum Neurologen (der Orthopäde überweist dich sicher). Weshalb der Neurologe: Es könnte sein, dass es nervlich bedingt ist, bzw. viele Verletzungen an der Wirbelsäule werden von Neurologen behandelt.
Versuch einmal das Gerät im sicheren Modus zu starten (Applikationen laufen nicht, reines OS). https://support.apple.com/de-ch/guide/mac-help/mh21245/mac
Ausserdem NVRAM / PRAM mal zurücksetzen: https://www.google.ch/amp/s/amp.macwelt.de/article/10195542
theoretisch könnte man behaupten, dass die Wahrscheinlichkeit eins zu unendlich ist, da die Gedanken ja frei sind und jeder grundsätzlich an spezielle Dinge denken könnte (Gurkenmonster mit Spaghetti und Kater rudolf, auf Raumschiff Avalon eingesperrt). Da die meisten Mensxhen aber an einige wenige Themen denken (Arbeit, Gesundheit, Musik, Hobby, Famillie, Sex etc.) ist die Wahrscheinlichkeit je nach Gedanke grösser oder kleiner. Damit man diese Frage aber klären könnte, müsste man wissen, wie viele Gedanken ein Mensch theoretisch haben könnte, bzw. wie frei die Gedanken sind, denn die Wahrscheinlichkeit ist ja von den Anzahl Möglichkeiten abhängig.
Du kannst eine Klasse definieren (.tabletwo) und im zweiten Table diese Klasse verwenden (class=„tabletwo“) . Ausserdem kannst du das zweite Table erweitern. Ich würde dir aber empfehlen für beide Tables eine Klasse zu erstellen und nicht generell das HTML Objekt Table zu definieren. Ausserdem kannst du ja eine Klasse mehrfach verwenden.
Das kommt auf das Betriebssystem darauf an. Windows benötigt tendenziell mehr (da sollte man schon so 20 gb mindestens freilassen, bei Linux Betriebssystemen reichen 2-3 gb häufig schon aus. Ausserdem benötigen einige Applikationen (virtuelle Maschinen) virtuellen Arbeitsspeicher (Arbeitsspeicher wird auf der SSD „simuliert“.
Nein dass darfst du zurecht nicht! Die Abtreibung wird medizinisch wie auch rechtlich als Eingriff bzw. Entscheidung der Frau angesehen. Ein Kind gehört nicht den Eltern. Die Eltern sind nur erziehungsberechtigt. So lange Abtreibungen (ausgenommen solche aus medizinischen Gründen) legal sind, ist der Fötus noch nicht rechtsfähig, was bedeutet, dass der Fötus noch keine Rechte (Recht auf Leben) hat. Nachdem diese Phase abgelaufen ist, verfügt der Fötus über die allgemeinen Menschenrechte. Du bist der Vater und musst daher nach der Geburt für das Kind gemeinsam mit der Mutter aufkommen.
Programmieren werde ich es Dir nicht. Aber das sollte nicht zu schwierig sein. Du hast ein mehrdimensionales Array und iterierst darüber. (Zwei schleifen notwendig). Ob eine weitere Reihe da ist, kannst du in der Regel anhand der Length und des aktuellen Pointers (aktuelle Position) im Array erkennen.
Ein WLAN Repeater? Kann es sein, dass es mehr Netzwerke in deiner Umgebung hat? Falls dein Repeater 5GHz WLAN erlaubt, dann wechsle am Router und am Repeater auf 5GHz. Allenfalls kann Abschirmen (in nicht benötigen Richtungen) oder das Umplatzieren etwas.
Wahrscheinlich zu laut 😂 Immer auf der höchsten Lautstärke. Kriege dann in der Regel Ohrenschmerzen....
Ich denke immer so: Mich braucht es, ich bin ein Teil eines Bildes. Jede Person repräsentiert eine Farbe. Fehlt auch nur eine Person, dann sieht das Bild nicht mehr komplett aus. Genau so wie es Akademiker braucht, braucht es auch Putzleute. In Corona wären wir ohne die Putzleute auch komplett aufgeschmissen.