Hi, ich schreib dir hier nochmal sehr wichtige Sachen die dir bei der Bewerbung SEHR hilfreich sein könnten. Ich habe sie schon als Kommentar geschrieben, aber das zeigt es dir ja nicht an, dass ich das kommentiert habe, anders hier als Antwort ;-)

Was dein "Problem" angeht, das mit der Hörschwierigkeit ist in erster Linie egal. Wenn du dich bei einer Rettungsassistentenschule für die Ausbildung zum Rettungsassistenten/in bewirbst musst du als erstes ähnlich wie bei der Polizei zu einer Medizinischen Untersuchung, da entscheidet sich dann ob du tauglich für den Ausbildungsberuf des Rettungsassistenten bist oder nicht. Normalerweise ist eine Hörschwäche kein großer klotz am Bein um auf eine RettAssSchule zu kommen, es kommt aber immer darauf an, wie schlimm diese Schädigung ist. Wenn du fast gar nichts hörst, wird es sicher sehr schwierig, aber wenn du beispielsweise nur auf einem Ohr nicht mehr 100&ig hörst aber auf dem anderen noch 100% dann wirst du es normalerweise nicht schwieriger haben als ein Bewerber mit normalem Gehör...

Zu deiner Bewerbung: Um deine Chancen zu erhöhen wäre es sehr nützlich, wenn du in einigen Jugendorganisationen tätig warst, aber dazu nachher mehr... wie bereits in meiner vorherigen Antwort gesagt, ist es schwierig eine Stelle als Rettungsassistent zu bekommen :( Also um deine Chancen bedeutend zu erhöhen wären solche Nachweise sehr sehr Nützlich: Bescheinigungen dass du ein oder mehrere Praktika (freiwillige oder Schulpraktika) bei einem Rettungsdienst absolviert hast, glaub mir ein Praktikum im Rettungsdienst ist möglich! Anfangs hat man mir auch immer gesagt "Ne, Rettungsdienst, das ist wie bei der Polizei, die dürfen vom Gesetzgeber her schon keine Praktikanten nehmen die unter 18 sind und keine Ausbildung in diesem Beruf machen!" (also die nicht auf einer Polizeischule bzw. Rettungsassistentenschule sind) ich habe mich dann einfach mal bei der BRK Wache in meiner Stadt erkundigt und es war möglich, das liegt aber am Wachleiter/Chef der Rettungswache ob er Freiwillige Praktikanten nimmt oder nicht. Aber in dem meisten Fällen schon. Also Beweis dass du bereits freiwillige Praktika im Rettungsdienst absolviert hast, denn damit zeigst du Interesse an diesem wunderschönen Beruf. Was noch sehr gut wäre, wäre wenn du an einen "Erst Helfer Kurs" also an einem "Erste Hilfe Lehrgang" teilgenommen hast, der sollte dann aber nicht länger als 1 Jahr her sein, am besten wäre der Lehrgang wo man auch eine art Ausweis bekommt, für diese Lehrgänge erkundigst du dich aber bei der nächsten Rettungswache, wann so ein Lehrgang ist. Und was ebenfalls noch super wäre, ist wenn du in einer Jugendorganisation wie z. B. einer Jugendfeuerwehr oder noch besser "Jugendrotkreuz" oder "Malteser Jugend" oder bei einer ähnlichen Organisation bist/warst. Weil du dadurch schon bereits einige Kenntnisse hast die dir bei der Ausbildung und vor allem um in die Ausbildung zu kommen sehr hilfreich wären.

Wenn du für all diese drei "Ausbildungen" einen Beleg hast und den zu deiner Bewerbung hinzu gibst, hast du super Chancen! :) Viel Erfolg! ;-)

...zur Antwort

NEIN, als Freiwilliger Feuerwehrmann/frau ist man nicht verpflichtet wenn man momentan gerade nicht kann z. B. wenn man in der Arbeit ist oder wie in deinem Beispiel beim Arzt, das ist dann auch egal wie weit der Arzt weg ist.... Der Arbeitgeber ist aber Verpflichtet, wenn er in Kenntnis gesetzt wurde dass du bei einer FFW bist, dass er dich bei einem Einsatz gehen lassen muss, wenn du ihm bescheid sagst du musst zu einem Einsatz, dann kann er dir keine Konsequenzen daraus machen, was man aber auch sagen muss, wenn der Arbeitgeber herausfindet dass du jeden kleinen Einsatz nutzt z. B. "Baum über Fahrbahn" wo es nicht um Menschen leben geht, dann muss er mit dir reden dass du nur bei Lebensbedrohenden Einsätzen ausrücken darfst z. B. Feuer, Schwerer Verkehrsunfall... aber so etwas wird im Arbeitsvertrag ausgemacht. Kurz gesagt: Er darf dich nicht feuern wenn du zu einem Einsatz fährst, auch während der arbeit, du musst ihn allerdings bescheid geben....

Kurz gesagt zu deiner Frage: Nein, man ist nicht verpflichtet bei einem Einsatz mit auszurücken (bei Freiwilligen) auch nicht wenn du zu Hause, 5 Meter neben dem Feuerwehrhaus bist... Aber man sollte sich in so einem Moment fragen, warum bin ich bei der Feuerwehr? Wenn ich nicht mit Ausrücke um Menschen zu Helfen? Natürlich wenn du 20km entfernt bist, wird es wohl nichts mehr, bis du bei der Feuerwache angekommen bist, sind die ja schon alle weg, aber wenn du in der nähe bis sollte man mit Ausrücken! Es ist ja schließlich auch eigentlich immer ein Adrenalin Schub, wenn man die Sirene hört und sich die Uniform überzieht und mit Blaulicht und Martinshorn ausrückt....

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.