Also zum einen solltet ihr erstmal sicher sein, dass es keine andere vertretbare Chance gibt, die Zeitungen doch auszuteilen. Sprich, eine Verteilung mit Fahrrad oder dass ihr ein eurer Elternteile fragt ob sie euch unterstützen beim verteilen.
Ihr seid erstmal vertragsbrüchig geworden durch das Nichtverteilen. Da es deswegen vermutlich von keinem Kunden zu einer berechtigten Schadensersatzforderung kommen wird, sollte es sogesehen keine weiteren Folgen haben.
Wenn ihr sonst immer zuverlässig ward, denke ich mal dass euer Auftragsgeber da auch nen Auge zudrücken wird.
Also im besten Fall erhaltet ihr eine "Ermahnung" oder einen strengen Blick von eurem Auftraggeber und das wars.
Ihr solltet euren Auftraggeber informieren, fragen was ihr machen sollt und dann euch drum kümmern, dass ihr für den nächsten Arbeitstag ein Funktionstüchtigen Wagen, Fahrradanhänger oder sonstige Transportmöglichkeit wieder habt.