Hallo, ich hoffe auf Hilfe!
Ein Kind einer Bekannten hat damals beim Vater gelebt und wurde dort sehr schlecht behandelt. Keiner wusste davon. Das Kind kam zur Mutter und dann kam alles raus. Das Kind ist in der Schule auffällig geworden und das Jugendamt wurde eingeschaltet. Die Bekannte hat NIE ihr Kind misshandelt, sondern tut alles für ihre Gesundheit. Laut Jugendamt wurde eine Therapie in einer geschlossenen Klinik geraten. Die Bekannte tat alles was das Jugendamt wollte. Das Kind hat aber in der Klinik keine Fortschritte gemacht, die bekannte kam auch öfters zu spät jedoch weil sie sich jedesmal Testen musste wegen Corona, zusätzlich noch andere jüngere Kinder hat und die Klinik ist 1 Std entfernt von ihr. Dies mitteilte sie auch immer mit! Jedoch von den Pfleger aus wurde als schlechte Mutter betitelt und es wurde vor den Kinder über die Mutter gelästert. Nun will das Jugendamt das Kind ins Heim schicken und brauchen dafür die Unterschrift der Mutter, was sie natürlich nicht tut. Sie hat nichts gemacht, sie hat auf das Jugendamt gehört und unterstützt ihr Kind auch wenn sie 4 andere jüngere Kinder hat. Das Kind wird bald entlassen und meine Mutter holt sie ab und bringt sie nachhause.
Wie ich gelesen habe Paragraph 8, muss das Jugendamt das Kind zurück geben, wenn die zwei Parteien nicht einig werden wenn keine Kindeswohlgefährdung vorliegt.
Stimmt das? Könnt ihr mir BITTE Informationen geben, alles was ihr kennt und wisst! (Österreich)