Darf ich ein Protokoll führen während einen rechtlichen Gespräch?

2 Antworten

Protokollieren darfst Du, ist oftmals sogar ratsam. Nicht autorisiert wären dagegen Mitschnitte, d.h. Ton oder Bild-/Tonaufzeichnungen, es sei denn, Du hättest Erlaubnis dafür eingeholt, was allerdings unwahrscheinlich ist


Jeeenka 
Fragesteller
 05.09.2021, 14:07

Danke für die Info, hättest du vllt ein Paragraph für mich das wenn die Frau was sagt, dass ich das vorlegen kann

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Nein, sorry, das ist rechtlich mE nicht soweit geregelt, dass es eine Bestimmung gibt, die es expressis verbis zulässt. Überleg mal, es ist doch auch normal, dass sich zB ein Rechtsanwalt während einer Verhandlungen Notizen macht. Ich bin kein Jurist, kenne mich insbesondere nicht mit Verfahren beim Jugendamt aus, habe aber reichlich Erfahrung zB als Kläger in Zivilprozessen, aus Scheidungsverfahren u.a. Problematisch sehe ich bei Dir, dass Du zum einen Deinen Standpunkt darlegen sollst, gleichzeitig selbst protokollieren willst. Da wirst Du bestimmt nur stichwortartig das notieren können, was insbesondere von Deinem Gegenüber kommt, und Du müsstest, wenn es ein Protokoll sein soll, unbedingt sofort nach der Verhandlung die Stichworte ausformulieren und als Protokoll allen Beteiligten zusenden mit dem Hinweis, es handele sich um ein Protokoll, und etwaige Fehler oder Ergänzungen sollten Dir umgehend mitgeteilt werden. Wenn dann keine Einwände kommen, wird das Protokoll endgültig.


Jeeenka 
Fragesteller
 05.09.2021, 14:40

Also prinzipiell kann ich ohne Probleme mindestens Notizen machen und ebenfalls Bescheid geben das ich dies den Anwalt vorlegen werde?

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