Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
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Voraussetzungen
Voraussetzungen für den Wohnungsberechtigungsschein sind:
Sie sind wohnungssuchend.Sie und Ihre Haushaltsangehörigen überschreiten die maßgebliche Einkommensgrenze nicht.
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Verfahrensablauf
Den Wohnberechtigungsschein müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde beantragen. Bitte verwenden Sie das vorgeschriebene Formular. Dieses erhalten Sie bei der Gemeinde. Einige Gemeinden bieten das Antragsformular zum Download an.
Tipp: Am besten beantragen Sie den Wohnberechtigungsschein persönlich. So können Sie auch direkt klären, welche Unterlagen Sie in Ihrem Fall vorlegen müssen.
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Erforderliche Unterlagen
je nach Einzelfall unterschiedlich, vor allem:
Personalausweis Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten, z.B.Gehaltsabrechnung(en) einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung bei Selbständigen: letzte Einnahmen-Überschussrechnung
http://service-bw.de/zfinder-bw-web/processes.do?vbid=105423&vbmid=0