,, Nordrhein-Westfalen
Beginn: Kinder, die bis zum 3o.9. ihren sechsten Geburtstag haben, sind schulpflichtig.
Dauer: 10 Jahre Vollzeitschulpflicht
Regelung zur Berufsschulpflicht: Schüler in einem Ausbildungsverhältnis sind für die Dauer der Ausbildung berufsschulpflichtig, solange die Ausbildung vor Ende des 21. Lebensjahres, begonnen wurde. Schüler ohne Ausbildungsverhältnis sind berufsschulpflichtig bis zum Ende des Schuljahres, in das der 18. Geburtstag fällt. "
Jetzt hat man 10 Jahre Vollzeitschule, nach 1 Jahr Ausbildung im beidseitigen Einvernehmen mit 3 Monaten Gehaltsbezug - freigestellt - gekündigt.
17 Jahre alt , aber Geburtstag am 16.09.
Niemand sagt was von der Schulpflicht, keiner gemeldet bisher steht kein Schulbesuch oder etwas anderes an und würde dann zu Hause bleiben ?