Du darfst das nicht.
Du darfst laut Bundesjagdgesetz keinem Wild nachstellen. Ich zitiere:
zitiert
(1) 1Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. 2Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) 1Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. 2Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.
Der Nationalpark kann dir da auch eigentlich keine Bescheinigung geben, da du eben gegen ein Gesetz verstößt. Da dein Hund den Spuren jawohl Folgen wird, und dich nicht nur auf sie führt (wo ich mir nicht sicher bin ob das als Jagd ausübung gilt) würdest du damit eine Straftat begehen.(Wilderei)
Daher würde ich sagen solltest du das lieber lassen. mich interessiert nur noch wer genau die ganzen „anderen“ in Deutschland sind, die das machen und denen du das nachmachen möchtest.
Schönen Samstag Abend