Beim Morgengebet (Fajr) ist es sehr problematisch, da dieses bis zum Sonnenaufgang beendet sein muss. Die anderen Gebete sind (zumindest nach Hanafi Madhab) noch gültig, solange sie in der entsprechenden Gebetszeit angefangen wurden, auch wenn sie sich in die nächste Gebetszeit hineinziehen. Es ist aber nicht optimal das zu tun. Ich glaube, die Belohnung ist höher desto früher man betet. Allahu alam

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Red mit deinen Eltern. Allah (azzawajal) wird dich nicht im Stich lassen. Allah sagt: "Dem, der Allah fürchtet, verschafft Er einen Ausweg und versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet." (65:2)

Sollte es wirklich dazu kommen, dass sie dich rausschmeißen (was sie eigentlich nicht dürfen), wird dir Hilfe gewährt werden von irgendwem.

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Nein. Das Feiern von Weihnachten ist nach den meisten Gelehrten verboten (haram), aber kein großer Unglaube (Kufr), außer man glaubt dabei an das Christentum oder findet die christliche Lehre gut oder in Ordnung. Eine Minderheit von Gelehrten wie zB Tahir ul-Qadri aus Pakistan sagt, dass es erlaubt (halal) ist, Weihnachten zu feiern, solange man nichts Verbotenes dabei macht wie zB Lieder singen mit unislamischen Texten.

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Nein, mit Auferweckung ist hier die Auferweckung aller Menschen nach dem Tod gemeint. Jeder Mensch wird nach den Tod wieder aufgeweckt und kommt dann ins Paradies oder in die Hölle. Dies hat nichts mit Kreuzigung oder Opfertod oder so einen Unsinn zu tun.

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Nachtruhe gilt ab 22 Uhr. Dann hast du das Recht, sie darum zu bitten, leiser zu sein. Der Prophet Mohammed (Gott segne ihn und schenke ihm Frieden) lehrte seinen Anhängern, gut zu ihren Nachbarn zu sein.

Der Koran sagt: „Und dient Allah und setzt ihm nichts an die Seite. Und seid gut zu den Eltern, den Verwandten, den Waisen, den Armen, dem Nachbarn, sei er einheimisch oder aus der Fremde.“ (4:36)

Der Prophet sagte: „Bei Allah, derjenige glaubt nicht, bei Allah, er glaubt nicht, bei Allah, er glaubt nicht!" Die Leute fragten: „Und wer soll dieser sein, oh Gesandter Allahs?“ Der Prophet sagte: „Derjenige, vor dessen Schlechtigkeiten sein Nachbar nicht sicher ist.“ (Buchari)

Und der Prophet sagte: „Wer an Allah und den Jüngsten Tag glaubt, der soll seinem Nachbarn kein Übel zufügen.“  (Buchari)

Wenn sie keine Rücksicht auf dich nehmen, erinnere sie an die Gebote des Islam.

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Die absolute Mehrheit der Gelehrten von den vier Rechtsschulen hat Ibn Abdul-Wahab und seine Lehren abgelehnt. Dazu gehören:

  • sein Vater Imam Abdul-Wahab al-Hanbali
  • sein Bruder Sulaiman Ibn Abdul-Wahab al-Hanbali, hat ganze Bücher gegen ihn geschrieben
  • der hanbalitische Mufti von Mekka Muhammad Ibn Humayd (Gest. 1878)
  • der berühmte hanafitische Gelehrte Ibn Abidin (gest. 1836), der schrieb:

"Der Wahhabismus entstand in den Wüsten des Najd und eroberte Mekka und Medina. Ihre Ibadah ist der, der Hanbaliyya Madhaib. Doch sie sind gewiß keine Hanbaliyya (auch wenn sie es sagen). Sie glauben daran das Jeder der gegen Sie spricht Mushrikuun sind, deshalb sehen sie das Blut der Ahlul Sunnah und ihre Gelehrten als Halal an. Im Jahre 1233 n.H vernichtete die Armee der Ahlul Sunnah mit Allahs erlaubniss die Wahhabiyyun...." [Durr 'ul Muhtar, Dar'ul Marifah, Band 6, Seite 400]

  • der berühmte indische Gelehrte Hussain Ahmad Madani (gest. 1957), der schrieb:

"Kurz gesagt, war er (Ibn Abdul-Wahab) ein tyrannischer, rebellischer, blutvergiessender Mann." [al-Madanī, ash-Shihāb uth-Thāqit, Seite 221]

  • der schafi'itische Mufti von Mekka Ahmad Zayni Dahlan (gest. 1886), der schrieb:

""Muhammad Ibn Abdul Wahhab ist ein irregegangener Irreleiter, der unter den Muslimen Verwirrung stiftete um sie in seine Religion, die nicht der Islam ist, zu konvertieren." (Ad-Durar as-Saniyya fir-Raddi 'alal-Wahhabiyya)

  • der indische Hadithgelehrte Anwar Schah Kaschmiri (gest. 1933) nannt Ibn Abdul-Wahab einen Idioten mit wenig Wissen (‘Faydh al-Bari ‘ala Sahih al-Bukhari’, 1/171)
  • der maliktische Gelehrte Ahmad as-Sawi nannte die Anhänger Ibn Abdul-Wahabs Chawaridsch und Anhänger Satans (Hashiya al-Sawi ‘ ala al-Jalalayn)
  • der hanbalitische Gelehrte Mustafa Ibn Ahmad Schatti (gest. 1929)

Und noch viele, viele mehr. Im Vergleich dazu finden wir kaum Gelehrte von den vier Rechtsschulen (außer einige Saudi-Hanbaliten), die Muhammad Ibn Abdul-Wahab gelobt haben.

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