Die Idee an sich hört sich sehr gut an. Ich wäre sofort dabei, wenn wir uns kennen, und meine Beine nicht rollen würden :-) . Die Einschränkungen solltet ihr dennoch berücksichtigen.

...zur Antwort

Es gibt bei Minijobs auch noch den Unterschied ob es sich um einen Betrieb handelt, oder um einen Minijob im Privathaushalt. Sie dir in jedem Fall deinen Arbeitsvertrag genau an, notfalls mit Hilfe einer Rechtsberatung. Kündigt jedoch bitte nicht selbst. Auf gar keinen Fall. Wenn der AG euch los werden möchte, dann soll er das auch selbst tun. Dann lest aber die Begründung gut durch, auch zwischen den Zeilen.

Sehr zum Leidwesen meiner beiden, wirklich hervorragenden Angestellten Minijobber im Privathaushalt, mußte ich mit die Hintertür der Kündigung leider offen lassen: Sollte die zuständige Stelle, die Assistenz kürzen oder streichen, gilt das Arbeitsverhältnis als beendet. Auf diesen Satz hat der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, der zuständigen Stelle (Leistungserbringer) leider bestandenden. Außerdem steht drinnen das beim Krankenhausaufenthalt das Arbeitsverhältnis unbezahlt ruht, sowie bei Tod sofort beendet ist.

Ganz lieben Gruß an meine beiden Assisteninnen, das kommt nicht von mir. Ohne die Finanzielle Genehmigung der Assistenz kann ich euch beide leider nicht bezahlen.

...zur Antwort

Für Schwarzarbeit ist der Zoll zuständig.

https://www.bgbau.de/service/haeufig-nachgefragt/schwarzarbeit-verdachtsfaelle-melden#:~:text=Ihren%20Verdacht%20k%C3%B6nnen%20Sie%20%C3%BCber,at)bgbau.de%20melden.

...zur Antwort

Als Mädchen mit einem Jungennamen rumlaufen müssen weil der Onkel des Vaters so hieß. Das klingt nicht gut. Wie wäre es diesen als Zweitnamen zu nehmen, nicht als Rufname. Vielleicht zeigst du damit dem Kind nicht von Anfang an dass du lieber einen Jungen hättest. Aber nein, es ist zum Wohl des Kindes zum Glück nicht gestattet. (In der Regel, es gibt vielleicht Orte wo es dann doch erlaubt wird).

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.