Die lateinische Schrift. Ein Knüller ist auch das indische, über die Araber an uns weitergegebene Zahlensystem mit der Null.

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Du darfst dich als Arielle verkleiden. Wenn jemand fragt, sagst du, wir haben's dir erlaubt, dann läuft das.

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Wenn es menschlich passt, warum nicht?

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Erschleichen von Beförderungsleistungen (Schwarzfahren) ist eine Straftat. Nicht empfehlenswert!

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Seit dem 01.07.2021 gilt:

Bei einem Wert von nicht mehr als 150 Euro sind die Sendungen zwar zollfrei, die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent bzw. 7 Prozent und die Verbrauchsteuer (bei Warensendungen mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren) sind aber zu erheben. Die bisherige Freigrenze von 22 Euro ist ab dem 1. Juli 2021 weggefallen.
Grundsätzlich muss für alle Sendungen aus einem Drittland eine Zollanmeldung abgegeben werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel der Beförderer der Waren, also der zuständige Post- bzw. Kurierdienst, für Sie. Dieser bezahlt auch schon die fälligen Einfuhrabgaben an den Zoll. In der Regel müssen Sie dann die Abgaben bei der Zustellung der Sendung bei dem Beförderer bezahlen.
Abgaben von weniger als einem Euro werden jedoch nicht erhoben. Diese abgabenfreien Post- und Kuriersendungen können wie bisher direkt zugestellt werden, wenn keine Verbote und Beschränkungen entgegenstehen.

Zoll.de

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