Kann mir jemand sagen wie die Regelung für ein kleines Feuer (in einem hobokocher) auf einem Privatgrundstück im Hessischen Wald ist? Ist das komplett verboten, ist es mit Erlaubnisse des Besitzers erlaubt, muss man das bei der Gemeinde anmelden + die Erlaubnisse des Besitzers haben...?
Ich habe schon öfters versucht das zu googeln, könnte aber bis auf "Feuer im Wald ist verboten, aber für Waldbesitzer gelten da andere Regelungen" keine sinnvolle Antwort finden.
Natürlich gehe ich nicht leichtfertig mit einem Feuer im Wald im und bin mir über die Vorsichtsmaßnahmen und wann und wo man logischerweise aus Brandschutz Gründen kein Feuer machen sollte im klaren. Und das man die Feuerwehr informieren sollte um nicht ausversehen einen unnötigen Einsatz bezahlen zu müssen ist auch klar.