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Das musst du erstmal eingrenzen. Diplomatische Korrespondenz herrschte z.B. seit 1797 zwischen Preußen und den USA, nehmen wir den ersten geeinten deutschen Staat, also das Deutsche Reich, dann seit 1871. Theoretisch wäre der Vertrag zur Errichtung einer diplomatischen Botschaft also der Beginn der Beziehungen, aber ich bezweifle, dass das gefragt ist. Wie ist denn die exakte Aufgabenstellung?