Sobald beide volljährig sind, ist es juristisch unproblematisch. Bis dahin hat die volljährige Person automatisch ein Problem, oder salopp gesagt „so richtig ins Klo gegriffen.“
Ich würde niemals über die Gefühle und Beweggründe einer Beziehung urteilen, erst recht nicht moralisch kommen, zumal beide Personen nicht kenne. Ich frage mich nur, was so eine Beziehung trägt, denn die Lebenswelt eines 65-jährigen Ruheständlers ist eine ganz andere als einer 17/18 Jährigen. Wenn ER sich rühmt ein „junges Mädel“ abbekommen zu haben und SIE sich gebauchpinselt fühlt von ihm begehrt zu werden, ist das ein dünnes Fundament.