Sehe da auch kein Problem.
Aber wenn jemand was zu meckern sucht, findet er auch was.😅
Wenn du deinen Namen nicht ändern willst, dann tu es nicht. Und schon gar nicht, weil es der Schwiegervater will.
Sehe da auch kein Problem.
Aber wenn jemand was zu meckern sucht, findet er auch was.😅
Wenn du deinen Namen nicht ändern willst, dann tu es nicht. Und schon gar nicht, weil es der Schwiegervater will.
Also ich leide an Depressionen und habe sehr starke Probleme mit Bindungen. Ich bin mit meinem Partner jetzt 2 Jahre zusammen und hatte ähnliche Gedanken wie du.
Mir hat es geholfen da tatsächlich offen drüber zu reden, denn in vielen Fällen ist der Partner eine wirklich große Stütze. Du kannst auch mit ihr an dir arbeiten, dann musst du das nicht alleine durchmachen.
Erzähle ihr von deinen Gefühlen und was dich beschäftigt. Findet einen gemeinsamen Weg.
Ja, wieso nicht. Ist ja kein Bordell.
Lernen wäre mal eine super Option.
Würde mit ihr darüber offen reden und ansprechen, dass es dich stört.
Nur weil sie einen Vibrator benutzt heißt es ja nicht, dass der Sex schlecht ist. Selbstbefriedigung ist auch in der Beziehung was völlig normales.
Kommunikation ist das A und O
Also ich würde auf sie zugehen und nachfragen, was mit ihr los ist.
Ob irgendwas vorgefallen ist. Damit zeigst du ja auch, dass sie dir wichtig ist und dir was an der Beziehung liegt.
Natürlich ist das schlimm.
Niemals solltest du mehr Geld ausgeben, als du zur Verfügung hast.
Irgendwann hast du so viele Rechnungen offen, dass es dadurch echt Probleme geben kann.
Theorie- und Praxisstunden können woanders gemacht werden, jedoch muss die Praxisprüfung an deinem eigentlichen Wohnort gemacht werden.
Du brauchst dann vom Straßenverkehrsamt deines Wohnorts eine Genehmigung, dass die Praxisprüfung woanders stattfinden darf.
Bei über 30 km/h wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet und es geht da ab 150€ los, mehr die Behörde jedoch selbst fest.
Da gibt es keinen einheitlichen Bußgeldkatalog
Das sind zwei unabhängige Vergehen, daher bekommst du gesondert Post dazu.
Einmal ein Bußgeld von 55€ für das Halten auf dem Radweg und ein Verwarngeld für die Geschwindigkeitsüberschreitung von 50€ (je nach Abzug von Toleranz)