Der deutsche Playboy ist kein pornographisches Erzeugnis im Sinne deutschen Rechtes, ansonsten dürfte er nicht frei und offen in jedem Supermarkt und jeder Tabkstelle verkauft werden.
Er gilt als Lifestylmagazin und darf daher ohne Altersbeschränkung verkauft werden, in vielen Biobüchern sind explizitere Abbildungen nackter Menschen.
Dein Lehrer hat kein Recht diesen einzuziehen, genaugenommen begeht er damit ein Eigentumsdelikt, zumindest wenn er ihn auf Dauer einzieht und in Besitz nimmt, denn selbst pronographisches Material dürfte er nicht auf Dauer einziehen, er müsste es nach der Einziehung z.B. den Eltern in angemessener Frist aushändigen.