Der Kaufpreis soll bei ca. 320T€ liegen. Das wären pro m² 3.770

Das ist für Unterbilk ein guter Kurs, gerade auch was die Nähe zum Medienhafen und damit die Anbindung zur Altstadt betrifft.

Die Frage lauten:

  • wie ist der Allgemeinzustand der Wohnung/des Hauses
  • in welcher Etage liegt die Wohnung?
  • Aufzug?
  • wie viele Parteien wohnen im Haus?
  • wie viel Hausgeld muß gezahlt werden?
  • wie hoch ist der Topf der Rücklagen gefüllt?
  • liegen Dir sämtliche Protokolle Eigentümerversammlung der letzten Jahre vor?
  • Ist schon bekannt, welche Reparaturen in Kürze anstehen?

Baujahr 2007 ist zwar noch relativ jung, in dieser Zeit haben jedoch einige Bauträger gebaut, welche heute aus gutem Grund nicht mehr auf dem Markt zu finden sind. Insofern wäre eine Begehung mit einem SV Deiner Wahl sicher nicht verkehrt, wenngleich mir der Glaube fehlt, daß der Verkäufer Dir die Zeit dafür einräumt. Unterbilk ist begehrt und wesentlich kleinere Wohnung in diesem Stadtteil werden zu wesentlich höheren Preisen veräußert.

Edit: MeinerEiner ist Düsseldorfer, wir haben lange Jahre in Gerresheim gelebt.

Rheinische Grüße Epi vom Bauhilfe-Forum

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Allerdings wäre dann "Bauen im Freistellungsverfahren nicht mehr möglich"

Vlt. gehst Du besser zur Bauberatung Deiner Gemeinde/Kommune/Stadt, wo sie Dir hoffentlich auch erklären, daß es das sog. vereinfachte Genehmigungsverfahren aka Freistellungsverfahren nicht mehr gibt (wenngleich die Politik überlegt, es wieder einzuführen).

Sämtliche Anträge müssen im regulären Bauantragsverfahren gestellt werden, deren Genehmigung bis zu 3 Monaten dauern kann.

Rheinische Grüße Epi vom Bauhilfe-Forum

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Hey Leute, ich spiele mit dem Gedanken meine Immobilie zu verkaufen.

Das macht dann latürlich Sinn in einem Forum zu fragen, wo sich Fragen vom Urknall bis Alterswindeln wiederfinden. Warum gehst Du nicht in ein Forum, welches sich explizit mit den Themen rund ums Haus - gleich ob Bestand oder Neubau, beschäftigen?

@ Gustavolo hat Dir die richtige Antwort geliefert, bis auf den fehlenden Hinweis, daß die Beratung zum Wert der Immobilie nicht übers I-Net und schon gar nicht zum Schnäppchenpreis in Auftrag gegeben werden sollte!

Mit Rheinischen Grüßen Epi vom Bauhilfe-Forum

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Ist das PL/V vielleicht sogar besser als be Grohe?

Wohl kaum - da Du im beworbenen Baumarkt imho No Name + Marke finden wirst, nimm beide in die Hand + Du wirst den Unterschied fühlen. Eine Hand bleibt oben, die andere senkt sich ab; Plaste ./. Keramikeinsatz.

Recht einfältiger Versuch der Werbung durch die Hintertüre!

Epi vom Bauhilfe-Forum

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Jedoch hat deren Rechtshilfe gesagt, das die Kosten für das Gutachten sowieso der Käufer tragen muss, ist das so korrekt?

Nein. Das Wertgutachten - wenn es denn ein solches ist, ist Teil der Bemühung der Vermarktung; dessen Kosten sind vom Auftraggeber - hier der Tochter zu tragen. Können aber notariell auf den Käufer übertragen werden. 

Rheinische Grüße Epi vom Bauhilfe-Forum

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Für meine Bedürfnisse habe ich mir ein Haus von Town and Country ausgesucht, klein und fein.. :-)

Hast Du Dir deren Baubeschreibung durchgelesen; noch wichtiger, auch verstanden?

Aber sie hat mir gleich zu verstehen gegeben, das es sinnig wäre, vor dem 1.11 alles unterschriftsreif zu erledigen ...

Das hat System und passiert jährlich wiederkehrend; der guten Ordnung halber: nicht nur bei Stadt + Land.

das Zeitdruck ein schlechter Ratgeber sein

Das ist auch so, insbesondere, da Du in der komfortablen Lage bist, ein Grundstück Dein eigen zu nennen. Du hast alle Zeit dieser Welt.

Normalerweise würde ich sagen, daß - so Du Dich einmal gut aufgehoben fühlst, eine weitere Suche nicht erforderlich ist. Andererseits vermute ich, daß Du gerade nicht weißt, was Du mittels Deiner Unterschrift erkaufst, bzw. was noch nach Unterschrift auf Dich zukommt.

Ergo - lese die Baubeschreibung und das Vertragswerk gut durch; hast Du als Laie Probleme damit, gehe zu den bekannten Verbänden, sie helfen Dir für kleines Geld. Bist Du hinterher immer noch überzeugt, den für Dich richtigen Partner gefunden zu haben, langt es mit der Unterschrift unter den Werkvertrag immer noch.

Bauhilfe-Forum.de; Epi

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Außenabdichtung eines Kellers, mit welchen Kosten ist zu rechnen und wer hat Erfahrungen?

Guten Tag, ich möchte mir ein Einfamilienhaus Baujahr 1981 kaufen, ca. 180qm Wohnfläche und einen 100qm großen Keller mit 2,20m Deckenhöhe. Noch ist dieser Keller nicht beheizt und die Wände sind Erdfeucht, sodass das Mauerwerk (ich meine Kalksandstein) von Feuchtigkeit gesättigt ist und sich so eine Luftfeuchtigkeit im Innenraum des Kellers von 80% einstellt. Die Bausubstanz ist (noch) nicht in Gefahr, es gibt lediglich Salzausblühungen an den Innenwänden und man kann natürlich feuchtebedingt keine Kleidung etc. lagern.

Nachdem ein Herr von IsoTec vor Ort war, empfahl er die Außenabdichtung durch aufbuddeln, freilegen des Mauerwerkes, verspachteln, Bitumendickbeschichtung und anschließenden dämmen und schützen mit Wärmedämmplatten. Klingt auch alles ganz gut, da ich von außen eh alles neue machen möchte, allerdings kommen mir die Kosten von ca. 30.000€ für die Außenabdichtung + ca. 10.000-15.000€ für die Freilegung des Mauerwerkes recht hoch vor. Das Gebäude bzw. der Keller hat Außenmaße von 11,5m x 11m. Diesen großen Keller möchte ich später teilweise beheizen um dort meine Holzwerkstatt einzurichten und natürlich ein paar Sachen zu lagern.

Nun meine Fragen an euch,

  • habt Ihr ähnliche Preise zahlen müssen für eure Kellersanierung bei solch einer Größe?
  • oder hat wär dies selber gemacht und kann zu Kosten-Nutzen-Aufwand etwas sagen?
  • jemand Erfahrungen mit dem Drymat System (elektrostatische Trockenlegung)

Mein Gedanke ist schon, ob ich eine Firma beauftrage, welche mir die Grube aushebt und ich dann in Eigenleistung den Keller abdichte, obwohl ich glaube, dass man max. zwei Seiten zugleich ausheben darf, aber das müsste sich sicher ein Architekt oder Statikerzuvor anschauen. Eine Innendämmung würde übrigens laut Isotec bei etwa 30.000€ liegen (mit Dämmung durch Kalziumsilikatplatten nochmal etwa 12.000€ obendrauf ;()

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Mein Gedanke ist schon, ob ich eine Firma beauftrage, welche mir die Grube aushebt und ich dann in Eigenleistung den Keller abdichte, obwohl ich glaube, dass man max. zwei Seiten zugleich ausheben darf, aber das müsste sich sicher ein Architekt oder Statikerzuvor anschauen. Eine Innendämmung würde übrigens laut Isotec bei etwa 30.000€ liegen (mit Dämmung durch Kalziumsilikatplatten nochmal etwa 12.000€ obendrauf ;()

Ich möchte Dir dringend abraten (!) - außer frei graben vlt., die anstehenden Arbeiten in EL zu realisieren. Es gehört in fachliche Hände, auch und weil sich gerade erst dann, wenn das Mauerwerk frei liegt, der Zustand der Kelleraußenwand offenbart.

Die im Raum stehende Summe sehe ich als realistisch an; da gehen schon viele Handwerkerstunden ins Land, bis die Wand erstmal frei liegt.

Du wirst imho im eigenen Interesse weiteres Geld in die Hand nehmen müssen. Wenn die Sanierung der Kellerwände abgeschlossen ist - von einer Innendämmung würde ich immer abraten (!) - solltest Du eine dezentrale Lüftung einbauen lassen. Oder - falls vorhanden - die bestehende Lüftungsanlage an den Keller anschließen.

Kurz um - Du solltest tatsächlich eine Fachfirma mit den Arbeiten beauftragen. Ob das jetzt o.g. sein muß oder ein Bauunternehmer, welcher bereits Erfahrungen mit Sanierungen vorweisen kann, ist Deine Entscheidung. 

Was mich interessieren würde - hast Du das Haus mit einem SV besichtigt?

Bauhilfe-Forum, Epi

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Dienstleistungsunternehmen

Heißt "was" genau?


Kann mir da jemand helfen? Wir sind Dachdeckermeister, und Bausachverständiger.

Ich komme mir - gelinde ausgedrückt, etwas veralbert vor. Wenn Du tatsächlich einen SV als Partner hast, sollte der es genau wissen? 

Ich finde es auch befremdlich, daß Du als Dachdeckermeister die Regie eines Abbruches übernehmen willst. Es gehört ja ein wenig mehr dazu, da Du u.a. in die Statik des Gebäudes eingreifen mußt.


Ich möchte diesen Auftrag von meinen Stammkunden nicht verlieren.

Du würdest vmtl. im Ansehen Deines Kunden steigen, wenn Du ehrlich bleibst und den Auftrag ablehnst. Ich möchte annehmen, daß Du mit Deinem Betrieb nicht über die nötige Kapitaldecke verfügst - Rücklage, wie Versicherung - falls etwas schief läuft. Du wirst also einen Dritten ins Boot holen müssen, was Deinen späteren Gewinn schmälert. Nur Zahlen auf dem Papier hin + her schieben,  ist imho nicht im Sinne des Erfinders.

Nach dem Abbruch soll ja sicherlich wieder neu errichtet werden; unterbreite Deinem Kunden lieber ein Angebot für einen Neubau/Dachstuhl. Da bewegst Du Dich auf sicherem Terrain.

Bauhilfe-Forum, Epi



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Wenn Du eine Komplettleistung suchst, such ´mal nach schenk-bauberatung im Netz. 

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    Was sind das jedoch für Linien, die sich innerhalb der Baugrenze befinden? Sind das auch Baulinien, wo nur das Haus errichtet werden darf? (Würde einseits nicht dazu passen, wenn ein Doppelhaus erlaubt wird)

Du solltest - neben einer Zeichenerklärung - auch eine Anlage aka textl. Festsetzungen zum B-Plan haben. Es kann sein, daß die Gemeinde auch die Art des Hauskörpers vorgibt, wofür die Linien sprechen.

    Was bedeutet eigentlich GZ? Habe nirgend Onlien eine Beschreibung dazu gefunden? Garagenzufahrt?

Würde ich auch drauf tippen, sollte aber ebenfalls in der Anlage zum B-Plan nachlesbar stehen.

    Haben die Punkte mit dem Kreis eine Bedeutung?

ja, sind Bäume

Bauhilfeforum, Epi

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Es ist schon beängstigend, welche Antworten hier zu lesen stehen .... selbst von ausgewiesenen Fachleuten :-(

Du hast ein Reihenhaus gekauft, gebaut in 36.5er Porenbeton (Vollstein), die Trennwände zu den Nachbarn in 24er Kalksandstein. Welcher Wärmeerzeuger (WE) wurde verbaut? Gastherme oder Luft-/Wasser-Wärmepumpe? Da aktueller Neubau vermute ich letzteres; mit entsprechender Stärke Dämmung in den Sparren und 3-fach Verglasung wird die geltende EnEV eingehalten; bei Gas als WE hätte es weiterer Maßnahmen bedurft. Laß Dich also nicht verrückt machen! Entsprechende Nachweise solltest Du in Händen halten, wenn nicht, fordere sie bei Deinem Bauunternehmer (BU) an.

Die "richtige" Luftfeuchte hängt immer von der Art des Raumes (Wohnen oder Badezimmer) ab und sollte zwischen 40 und 60% (Bäder latürlich höher) liegen; Deine Messung ergibt ergo, daß Du Dich am oberen Limit bewegst. In diesem Zusammenhang - die Aussage Deines BU, auf eine Lüftung verzichten zu können, halte ich für sträflichen Leichtsinn. Wenn Du berufstätig bist, kannst Du die erforderlichen Lüftungsintervalle (min. 3, besser 5x 10 Minuten Stoßlüften/Tag in den ersten beiden Jahren) überhaupt nicht umsetzen.

Ob der Estrich noch zu viel Restfeuchte enthält, kannst Du selbst nicht prüfen, dazu muß eine Fachfirma beauftragt werden. Da sich die Restfeuchte aber ihren Weg über die Sockelleisten sucht, liegt die Vermutung nahe, daß der Estrich tatsächlich nicht geeignet war, mit Laminat belegt zu werden. Dies kann sich - in Kombination mit zu wenig Intervalllüftung - zu einem echten Problem entwickeln, insbesondere deshalb, da Laminat dem Grunde nach nichts anderes, als harzgetränkte Pappe ist. Die Feuchte kann aber genau so gut eine andere Ursache haben; hierüber zu spekulieren, würde den Rahmen dieses Forums sprengen. 

Ich werde hier vmtl. nicht mehr auf Nachfragen von Dir eingehen können; jedenfalls nicht mehr diesen Monat, da die Betreiber mir nur 3 Antworten/Monat erlauben. Deshalb mein dringender Rat bereits in meiner 1. Antwort: beauftrage fachliche Hilfe; Trocknungsgeräte sind auf Dauer keine Lösung!

Bauhilfeforum, Epi

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Jain -

es gibt Einsparpotential, jedoch nur im überschaubaren Rahmen, was die eigentliche Baumaßnahme betrifft. Dies setzt aber voraus, daß beide Häuser zeitgleich _und_ von einem Unternehmen gebaut werden.

Was die direkten BNK - Ingenieurleistungen, GrESt + öffentliche Versorger etc. - betrifft, so fallen sie latürlich doppelt an.

Bauhilfeforum, Epi

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Ja, brauchst Du und zwar unabhängig vom Bundesland. Alles, was die äußere Optik eines Gebäudes - des einst genehmigten Bestandes - verändert, bedarf der Zustimmung der genehmigenden Behörde; hier Bauaufsichtsamt.

Bauhilfeforum; Epi

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Anlage 2 HBO – Baugenehmigungsfreie Vorhaben nach § 55

1.2 Garagen bis 50 m

2

 Brutto-Grundfläche einschließlich Abstellraum einschließlich Zufahrten mit nicht mehr als 200 m

2

 Grundfläche, unter dem Vorbehalt des Abschnitts V Nr. 1,

V
Freistellungsvorbehalte

1.Beteiligung der Gemeinde

1. Der Gemeinde ist das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich zur Kenntnis zu geben, soweit das Vorhaben nicht dem naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungsverfahren unterliegt oder eine Ausnahmegenehmigung von einer Veränderungssperre erforderlich ist.

Du kannst Dein BV nur über einen regulären BA realisieren. 

Bauhilfeforum; Epi

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Was ein Unsinn!

Wenn die Lage stimmt, kann ich mir einen Tausch Grundstückswert ./. x-Wohnung vorstellen, mehr aber nicht. Schließlich ist jede Baufirma darauf bedacht, ihren Verpflichtungen nachzukommen, gesund zu wachsen und nicht Dein Vermögen zu mehren.

Bauhilfeforum; Epi

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Hier:

https://www.bauhilfe-forum.de/viewtopic.php?f=109&t=299&p=3121&hilit=Kabelanschluss#p3121

findest Du hilfreiche Tips unserer User; allesamt Bauherren !

bauhilfe-forum.de; Epi

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as wir direkt an die Grenze eine Garage bauen dürfen. Nachbarn haben auch nicht widersprochen

 Wurden die Nachbarn schriftlich befragt?

Da auf der Seite des Nachbarn eine Stützmauer ist, und unsere Garage Unterkellert wird, müssten wir die Stützmauer entfernen, etwas von seinem Garten abgraben.

Die Stadt ist aber schon informiert, daß Deine Garage unterkellert werden soll?

und er auch nicht widersprechen darf das wir diese entfernen.

Diese Annahme ist falsch! Ich sehe schon vor mir, wie die User des Bauhilfeforum auf diese, Deine Annahme reagieren würden ...

Ich habe bewußt danach gefragt, ob die genehmigende Behörde informiert ist, daß Deine Garage unterkellert werden soll. Dies deshalb, da Du auch für den Kellerraum einen - gem. Geologe - vorgegebenen Böschungswinkel einhalten mußt. Dazu mußt Du aber auf Nachbars Grundstück, da Grenzbebauung. Und auf Nachbars Grundstück hast Du eigenmächtig keine Arbeiten vorzunehmen, ohne, daß er seine Zustimmung erteilt! 

Insofern wundert es mich, daß die Stadt dies in ihrer Genehmigung der Garage nicht zur Auflage gemacht hat.

Gibt es da einen Rechtstext der uns etwas hilft, bevor wir mit dem Nachbarn dies besprechen

Nein. Das ist im übrigen eine seltsame Herangehensweise unter Nachbarn. Es gibt kein Gesetz, daß Dich legitimiert, an fremdem Eigentum - außer bei Gefahr im Verzug - Änderungen vorzunehmen.

Nachbar ist etwas kritisch wenn es um seine Sachen geht

Nachvollziehbar, an meiner Grenze hat auch Niemand etwas zu schaffen, ohne mit mir gesprochen und mir seine Gründe dargelegt zu haben! Die Stützmauer Deines Nachbarn steht da sicher nicht zum Spaß; zudem ist das Abfangen von Grenzen mittels L-Steinen auch gar nicht ´mal so preiswert.

Erstelle für Deinen Nachbarn eine Art Protokoll aus welchem hervorgeht, weshalb Du seine Ist-Situation an der gemeinsamen Grenze ändern willst und wie ein zukünftiges Abrutschen seiner Grenze verhindern wirst; nimm ebenfalls die Genehmigung mit. Am Besten holst Du Dir seine schriftliche Zustimmung - am einfachsten mit Unterschrift unter das Protokoll - ein.

Denk aber daran - Du willst etwas von ihm, also solltest Du Worte wie Gesetz oder gar RA für die Dauer des Gespräches aus Deinem Wortschatz verbannen. Und - wenn der Nachbar nicht zustimmt, bist Du Letzter oder schaust zu, wie Du den Keller für die Garage ausheben kannst, ohne Nachbars Stützmauer zu entfernen.

bauhilfe-forum.de; Epi


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Ist es nun zulässig das Dach als Wohnraum zu nutzen wenn die Regeln für Wandhöhe und First eingehalten werden.

Ja - hast Du keinen Architekten?

Du findest viel Information auf unserem Forum, gerade auch in Sachen Hanglage und deren weiterer Kosten.

bauhilfe-forum.de; Epi

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Üblicherweise beträgt die Gewährleistungsfrist bei VOB-Verträgen 4 und bei Verträgen nach BGB 5 Jahre.

Davon ausgenommen sind bspw. Wartungsfugen und manchmal auch die Gewährleistungsfristen bestimmter Einbauten. Hierzu mußt Du in Deinen Vertrag schauen.

Das Fenster und Türen eine gewisse Frist nach Einbau nochmals justiert werden müssen, ist normal. Ich denke jedoch, daß Du Dir einen Schuh anziehen wirst müssen, was die Schleifspuren am Boden betrifft, da der heutige Öffnungswinkel der HET sicherlich auf die Senkung von vor 2 Jahren zurückzuführen ist. Du hättest Dich sofort beim Fensterbauer melden müssen.

Schau, zu welcher Kategorie (VOB oder BGB) Dein ehemaliger Werkvertrag gehört und schreibe Deinen seinerzeitigen Vertragspartner an. So oder so muß die HET neu justiert werden.

bauhilfe-forum.de; Epi

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wie Beschlüsse der Eigentümer Versammlungen, und Notarielle Urkunden, und auch den Kaufvertrag

Relevante Verkaufsunterlagen überläßt ein Verkäufer in Kopie ... weißt Du fürs nächste Mal Bescheid.

Bevor Du Drohkulissen aufbaust - wie wäre es mit reden und zwar sachlich, parallel zur schriftlicher Aufforderung, die Originale zurückzugeben (ERSch)? Ich mag nicht wirklich glauben, daß die Maklerin Originale aus der Hand gegeben hat.

bauhilfe-forum.de; Epi

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