Wir haben die Genehmigung der Stadt das wir direkt an die Grenze eine Garage bauen dürfen. Nachbarn haben auch nicht widersprochen. Da auf der Seite des Nachbarn eine Stützmauer ist, und unsere Garage Unterkellert wird, müssten wir die Stützmauer entfernen, etwas von seinem Garten abgraben. Die Garage mit Keller errichten und den Zwischenraum fachgerecht wieder auffüllen und die Grünfläche wieder herstellen so das es aussieht wie zuvor. Da unsere Garage dann die Funktion der Stützmauer übernimmt denken wir dass wir diese Stützmauer des Nachbarn nicht wieder herstellen müssen und er auch nicht widersprechen darf das wir diese entfernen. Er hat keinen Nachteil daraus, wir müssen es aber machen da wir sonst nicht Unterkellern können. Gibt es da einen Rechtstext der uns etwas hilft, bevor wir mit dem Nachbarn dies besprechen (Nachbar ist etwas kritisch wenn es um seine Sachen geht) .... Das Ganze ist in Baden Württemberg