In diesem Link https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/b197-fuehrerschein/ steht folgendes:

"Gibt es für andere Klassen Nachteile?

Ein entscheidender Nachteil der Neuregelung: Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung seiner Fahrerlaubnis um die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE eine Automatikbeschränkung – das betrifft zum Beispiel die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Für alle genannten Klassen wird die Schlüsselzahl 78 eingetragen, sofern die Prüfungen mit einem Automatikfahrzeug abgelegt wurden. Um diese Klassen mit manuellem Getriebe fahren zu können, muss die praktische Führerscheinprüfung zwingend auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe abgelegt werden."

Mit dem B197 Führerschein darf ich zwar Schaltung fahren, habe aber meine Prüfung auf ein Automatikwagen absolviert.