Hallo. Der Artikel ist Stand 2014. Da dürfen mich gerne alle hier korrigieren falls ich falsch damit liege.
https://www.abendblatt.de/ratgeber/article129322487/Reiner-Freundschaftsdienst-oder-ein-bezahlter-Job.html#:~:text=Gegen%20ein%20geringes%20Entgelt%20dürfen,Ansonsten%20drohen%20Geldbußen.
Kurzes Zitat: Voraussetzung( für die Ausnahme vom Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz): Es handelt sich um „nicht nachhaltig auf Gewinn gerichtete Dienst- oder Werkleistungen“. Dazu zählt insbesondere „eine Tätigkeit, die gegen geringes Entgelt erbracht wird“.
Hoffe das hilft.
Achso und ich würde bezüglich des fotografierfreudigen Nachbarn zur Polizei gehen. Ich bin fast sicher das das strafbar ist. Und wenn nicht dann werden die Beamten dir das schon so sagen.
Grüße
Flo