Bei 18- Jährigen sind beide Elternteile für den Unterhalt zuständig, sofern der Jugendlichen nicht genug Einnahmen hat, die seinen Bedarf decken. Dafür müsste dein Sohn dann den Unterhalt einklagen. Sein Bedarfssatz richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Bei eigener Wohnung/ WG- Zimmer hätte er einen Befarf von ca 760€ (?). Damit muss er sämtliche Kosten für seinen Lebensunterhalt abdecken. Wenn er in der Ausbildung ist und angenommen 660€ Netto hat, darf er von diesem Betrag noch 90€ für berufsbedingten Mehrbedarf anrechnungsfrei abrechnen. Blieben noch 570€. Dann stünde ihm noch das Kindergeld zu, das fürs 1. Kind ja 190€. Damit wäre sein Bedarf voll abgedeckt. Wenn er nachweisen würde, dass zB seine Mietkosten deutlich über die angesetzte Summe von 360€ Warmmiete ginge, müsste er seinen erhöhten Bedarf bei beiden Eltetnteilen einklagen. Sind die Elternteile dazu nicht in der Lage, weil sonst deren Selbstbehalt unterschritten würde, könnte dein Sohn auch BAB beantragen.
Wenn du deinen Sohn vor die Tür setzen möchtest, würde ich zunächst das Gespräch suchen und ihm klar machen, dass ein gemeinsames Zusammenleben nur funktioniert, wenn sich alle Beteiligten an die Regeln halten. Mache ihm auch deutlich, dass er bei einem Rauswurf finanziell nicht viel erwarten kann. Gebe ihm Bedenkzeit/ Zeit, sein Verhalten anzupassen. Mache eine Frist aus.
In der Regel wird das Verhältnis zu deinem Sohn besser, wenn er erst mal merkt, was er für Kosten hat. Wir haben den Sohn meines Mannes wg Drogenkonsum vor die Tür gesetzt und inzwischen ist das Verhältnis zu ihm besser, als jemals zuvor. LG und alles Gute.