Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Verbesserung der Note Ein Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Verbesserung der Note kann gestellt werden, sofern unverschuldet Leistungsbeeinträchtigungen vorlagen, die Sie daran gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote im Abitur zu erzielen.
Beispiel: Frau Mustermann hat eine Abiturnote von 2,3. Sie erlitt jedoch im Schulverlauf einen Verkehrsunfall, der einen monatelangen Krankenhausaufenthalt zur Folge hatte. Die Zeugnisse vor dem Verkehrsunfall weisen aber eine bessere Durchschnittsnote nach. Aufgrund des Unfalls wurden die Leistungen so beeinträchtigt, dass die Abiturnote schlechter ausfiel, als es ohne den Unfall zu erwarten gewesen wäre. Als Nachweis muss ein Gutachten der Schule vorgelegt werden, aus dem hervorgeht, in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf die schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Außerdem muss angegeben werden, welche Durchschnittsnote ohne die belastenden Umstände erzielt worden wäre.
Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Verbesserung der Wartezeit Ein Antrag auf Nachteilsausgleich wegen Verbesserung der Wartezeit kann gestellt werden, sofern Umstände vorliegen, die den Erwerb des Abiturs verzögert haben. Der Nachteil besteht darin, dass in diesem Fall eine kürzere Wartezeit vorliegt.
Beispiel: Herr Mustermann bewirbt sich zum WS 2008/09. Er hat sein Abitur im Juni 2007 erworben und hat bisher noch nicht studiert. Somit werden ihm zwei Wartesemester angerechnet. Er musste jedoch das 11. Schuljahr aufgrund einer Krankheit wiederholen. Ohne Wiederholung hätte er das Abitur im Juni 2006 erworben und somit vier Wartesemester erhalten. Um eine Bewerbung mit der verbesserten Wartezeit zu berücksichtigen, muss als Nachweis ein Gutachten der Schule vorgelegt werden, in dem der Grund und der Zeitraum der Verzögerung erläutert werden.