Bafög Formblatt 7 reicht nicht?

Guten Tag, wer kennt sich mit Bafög aus?

Ich bin seit einiger Zeit krankgeschrieben und aufgrund Krankheit gekündigt worden. Nun musst Kind Bafög-Antrag stellen und ich muss ja rückwirkend meinen Steuerbescheid (2 Jahre rückwirkend) zukommen lassen. Habe gleichzeitig Formblatt 7 beigefügt, da sich mein Einkommen ja geändert hat, dahingehend, dass ich Krankengeld beziehe und keiner weiß, wann ich wieder gesund bin. Ich erst in REHA muss und was danach ist, wüsste ich nicht. Nun teilte man mir mit, dass dies nicht reicht, die brauchen eine konkrete Aussage was dann ist. Ähm, wie soll ich das machen? Wenn ich keine Aussage machen kann, wird nach meinem letzten Steuerbescheid das Bafög berechnet und müsste Unterhalt zahlen. Da man bei Formblatt 7, sollte es genehmigt werden und nicht nach dem Steuerbescheid Bafög berechnet werden muss ich doch sofort angeben, wenn sich meine Verhältnisse geändert haben und würde dann sofort neu berechnet, also für die kein Risiko.

Im Falle von nur Formblatt 3 ist ja immer das 2 Jahre zurückliegende Einkommen anzugeben und wenn sich in den 2 Jahren was verändert (Gehaltserhöhung) muss man das nicht angeben. Was kann ich jetzt tun? Es kann ja nicht sein, dass ich vom Krankengeld noch Unterhalt zahlen soll, nur weil ich nicht weiß, wie es nach der REHA weitergeht? Entweder bin ich danach noch krankgeschrieben oder arbeitslos. Das reicht aber scheinbar nicht.

BAföG, BAföG-Antrag
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