Abknickende Vorfahrt, geradaus fahren, wer hat Vorfahrt?

Ein Verkehrsschild alleine, bedeutet eben das was das Schild nun mal bedeutet. Doch ein Verkehrsschild mit einem Zusatz dran, ist immer stärker, oder nicht?

z.B. Absolutes Halteverbot. Man darf nicht anhalten, Punkt aus Ende.

Doch Absolutes Halteverbot mit zusatz 10-20 Uhr, man darf zwischen 20 und 10 dort halten.

Wie ist es nun Mit der abknickenden Vorfahrt?

Das Vorfahrtsschild (Spiegelei) alleine, heißt du hast Vorfahrt, Punkt aus Ende. Doch aufgrunddessen da es hier einen Zusatz dran hat, ist dieser Zusatz doch nun stärker?!

Nach meiner Ansicht, hat man hier nur Vorfahrt und wirklich NUR, wenn man dem Knick folgt. Denn Nur der Knick auf dem Schild ist durchgezogen, alles andere sind Striche mit Lücken.

2 Fragen:

1. Denken wir uns das Grüne Auto mal weg:

Wer hätte hier Vorfahrt, wenn das blaue Auto geradeaus fährt und ich ebensfalls geradeaus fahre?

Meiner Ansicht nach gilt dann rechts vor Links. Weil eben das Blaue Auto auch das "abknickende Vorfahrtschild" hat.

2. Hat man im allgemeinen Vorfahrt, wenn man die abknickende Vorfahrtstraße verlässt und geradeaus weiterfährt?

Ich sah es bis jetzt immer so, man hat ausschließlich dann Vorfahrt, wenn man dem Knick folgt. Weil sonst wäre das Zusatzschild mit dem Knick ja überhaupt gar nicht da und das Spiegelei könnte auch alleine stehen.

Aber in der Führerscheinprüfung wird es als falsch notiert, aka, man hat komplett Vorfahrt in jede richtung. Das widerspricht sich dann aber eben dann, wenn keiner hier dem Knick folgt.

...zur Frage

Der Blaue ist dein Gegenverkehr, und er hat Vorfahrt, egal ob er jetzt nach rechts, geradeaus oder nach links fährt.

...zur Antwort
Sollte unbedingt separiert werden

Also ich bin für eine Trennung und zur Finanzierung kann man eine Fahrradsteuer analog zur KfZ-Steuer einführen, da sehe ich jetzt kein Problem.
Bisher nutzen Fahrradfahrer die Strassen, die über die KfZ-Steuer bezahlt wurden kostenlos, da kann man was ändern und es wird sich auch etwas ändern müssen.
Feldwege für Fahhradverkehr zu nutzen ist natürlich Quatsch, dann kommen sie nur der Landwirtschaft in die Quere, die diese Wege gezahlt hat.

...zur Antwort

Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei unterschiedliche Sachen, die Fahrerlaubnis hast Du mit Bestehen der Prüfung erlangt, aber das Dokument das die Fahrerlaubnis dokumentiert, den Führerschein, hast Du erst später bekommen.
Also gilt das Erste Datum.

...zur Antwort