Also wenn Du da wieder parkst nimmst Du sein Angebot dafür 100€ zu zahlen an.
Handelsrecht ^^
Der Blaue ist dein Gegenverkehr, und er hat Vorfahrt, egal ob er jetzt nach rechts, geradeaus oder nach links fährt.
Also ich bin für eine Trennung und zur Finanzierung kann man eine Fahrradsteuer analog zur KfZ-Steuer einführen, da sehe ich jetzt kein Problem.
Bisher nutzen Fahrradfahrer die Strassen, die über die KfZ-Steuer bezahlt wurden kostenlos, da kann man was ändern und es wird sich auch etwas ändern müssen.
Feldwege für Fahhradverkehr zu nutzen ist natürlich Quatsch, dann kommen sie nur der Landwirtschaft in die Quere, die diese Wege gezahlt hat.
Führerschein und Fahrerlaubnis sind zwei unterschiedliche Sachen, die Fahrerlaubnis hast Du mit Bestehen der Prüfung erlangt, aber das Dokument das die Fahrerlaubnis dokumentiert, den Führerschein, hast Du erst später bekommen.
Also gilt das Erste Datum.
Ist doch nur ein anderer Starßenbelag.