Ich habe hier eine gesperrte, aber gut ausbaute zweispurige landwirtschaftliche Straße, in die kleinere Feldwege einmünden. Zusätzlich ist noch die Zufahrt zu einem Gebäude frei.
Gilt das jetzt als bevorrechtigte Straße oder selbst als Feldweg?
Welche Vorfahrtsregelung gilt an den Einmündungen?
Darf auf der Straße jeder jederzeit fahren oder nur wenn er zu dem Gebäude gelangen will?