Eine Gefährdung ist natürlich in allen Fällen verboten. Der Besitz ist immer erlaubt. Die Nutzung jedoch nicht. Auf privatem Grund dürfen alle Laser genutzt werden. Im öffentlichen Raum nur die Klassen 1 und 2.
Ab Klasse 3 ist für den Betrieb von Laseranlagen in der Öffentlichkeit eine Qualifikation als Laserschutzbeauftragter erforderlich.
Ab Klasse 4 ist dabei, zumindest bei Showlasern, auch ein Not Aus Schalter vorgeschrieben.
Der "Laserschein" kostet derzeit 349 Euro und erfolgt über einen Online Kurs. Dann erhält man einen "Ausweis", dass man Laserschutzbeauftragter ist. Mir sind bisher allerdings keine Kontrollen diesbezüglich bekannt. Man darf übrigens auch ohne diese Bescheinigung derartige Laseranlagen bedienen, vorausgesetzt man wurde zuvor von einem Laserschutzbeauftragten eingewiesen, der die Anlage ebenfalls regelmäßig bedient.
Zusätzlich sei aber noch zu erwähnen, dass im Internet beim Verkauf von Laserpointern, Taschenlampen etc. sehr viel gelogen wird. Ob der angebliche Klasse 4 Laserpointer also tatsächlich eine Leistungsaufnahme von über 500mW hat, ist unklar. Hängt unter anderem von Preis und Verarbeitung ab.