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Hallo, laut der Statuten des Bauamtes MUSS du auf jeden Fall eine Baugenehmigung haben. Begründung: Jede Änderung von ausgewiesenen Nutzflächen zu Wohnflächen ist beim Bauamt zu beantragen. Hängt auch mit der Grundsteuererhebung ab. Wohnflächen haben eine andere Bewertung als Nutzflächen. Aber : wo kein Kläger, da kein Richter. Bedenke aber, dass es immer irgendwo "Neider" geben wird, die dich "anschwärzen" könnten. Und dann hast Du den Salat! Zudem gibt es für den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnflächen einige Bauauflagen zu erfüllen, die nicht "Ohne" sind. D.L.