Man darf sich treffen wen ein mahram von der Frau dabei ist

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Eine Fatwa von Shaikh Muhammad Ibn Salih al-Uthaimeen wird zitiert, der angefragt wird, ob man als Muslim Christen "Frohe Weihnachten" wünschen darf oder ob es Sünde sei, wenn man das tue bzw. an christlichen Feiern teilnehme, auch wenn es nur aus Respekt für seine Freunde oder aus Scham geschehe und man nicht "Nein" sagen könne?
Der Scheich antwortete, dass es muslimischer Konsens sei (arab. ijma’), wie es z.B. der islamische Gelehrte Ibn al-Qayyim beschrieben habe, dass es Muslimen verboten sei, Christen "Frohe Weihnachten" zu wünschen oder auch an christlichen Feiern teilzunehmen. Denn wer einem Christen sagt, dass er bei seinem Fest eine frohe Zeit verbringen soll, der verhält sich wie einer, der jemandem dafür gratuliert, dass er sich vor dem Kreuz niederwirft oder sogar noch Schlimmeres. Eine Gratulation zum Fest sei so schlimm, also ob man jemandem zum Alkohol trinken gratuliere würde (was im Islam verboten ist) oder zu einem Mord, zu einem Ehebruch oder ähnlichem. Der Scheich zitiert die Quelle weiter, dass jeder, der einer Person zu ihrem Ungehorsam gratuliere, dafür selbst den Zorn Gottes erfahren werde. Als Koranstellen für diese Abgrenzung werden Sure 39,7; 5,3 und 3,83 angeführt.
Selbst wenn Christen während des Weihnachtsfestes Muslime mit "Frohe Weihnachten!" grüßten, dürften diese den Gruß nicht erwidern. Denn es handle sich nicht um muslimische Feste, sondern um Feste, die vor Gott nicht angenehm seien. Außerdem sei es für Muslime verboten, Einladungen zu diesen Festen anzunehmen, was noch schlimmer wäre, als nur einen Weihnachtsgruß zu erwidern. Außerdem sei es für Muslime verboten, parallel konkurrierende eigene Feste zu christlichen Festen zu gestalten und sich dabei als Muslime gegenseitig Geschenke zu machen oder Essen und Süßigkeiten zu verteilen oder auch nur während des Festes von der Arbeit frei zu nehmen. Denn, so der Scheich weiter, der Prophet (Muhammad) habe gesagt: "Wer immer auch Menschen (ungläubige Nichtmuslime) imitiert, ist einer von ihnen".
Besagter Aussteller der Fatwa zitiert Scheich Shaykh al-Islam Ibn Taimyya, der dazu ausführte: "Wer diese (Ungläubige, d.h. z.B. Christen und Juden) bei ihren Festen imitiert, sagt damit, dass er ihren falschen Glauben und ihre Glaubenspraxis anerkennt und vermittelt ihnen die Hoffnung, dass sie einige Schwache (Muslime) abbringen können (vom Islam). Wer immer solches tut, ist ein Sünder, egal ob er es aus Freundlichkeit, Höflichkeit oder aus Scheu heraus tut, niemand vor den Kopf stoßen zu wollen…".
Quelle: www.bismikaallahuma.org/archives/2006/ruling-on-celebrating-christmas-and-congratulating-them/

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Johannes 16:12 :    12 Ich habe euch noch viel zu sagen; aber ihr könnt es jetzt nicht tragen. (1. Korinther 3.1) 13 Wenn aber jener, der Geist der Wahrheit, kommen wird, der wird euch in alle Wahrheit leiten. Denn er wird nicht von sich selber reden; sondern was er hören wird, das wird er reden, und was zukünftig ist, wird er euch verkünden. (Johannes 14.26) (1. Johannes 2.27) 14 Derselbe wird mich verklären; denn von dem Meinen wird er's nehmen und euch verkündigen. 15 Alles, was der Vater hat, das ist mein. Darum habe ich euch gesagt: Er wird's von dem Meinen nehmen und euch verkündigen. (Johannes 3.35) (Johannes 17.10)

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Wen er sich selbst als Halbgott bezeichnet ist das zweifellos schirk, und für schirk gibt es keine Entschuldigung, das urteil ist klar. P.s dein account wurde gehackt oder so den bei Themen stehen perverse Wörter und das ist bei vielen fragen aufeinmal so..

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In Buchārī und Muşlim ist verzeichnet, dass ‘Abdullah Ibn Maş’ūd, Allahs Wohlgefallen auf ihm, sagte: „Allah verflucht die Frauen, die andere Frauen tätowieren oder sich selbst tätowieren lassen, anderen die Augenbrauen entfernen oder ihre eigenen entfernen, anderen die Zähne abfeilen oder ihre eigene abfeilen (um die Zwischenräume kosmetisch zu vergrößern) und somit die Schaffung Allahs verändern!“ [al-Buchārī in „al-Libāş“, 5587; Muşlim in „al-Libāş“, 5538].

Quelle : http://www.basseera.de/faa/fiqh-f/kleidung/268-taetowierung

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