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Soweit ich weis sind die meisten gar nicht "eingspielt". Die Folgen wurden immer mit Publikum gedreht.
Soweit ich weis sind die meisten gar nicht "eingspielt". Die Folgen wurden immer mit Publikum gedreht.
Wenn du das Bett wirklich gar nicht verlässt wirst du deinen Grundumsatz brauchen. Bei mir z.B. ca 1900-2100 kcal/Tag.
Bei wenig Bewegung z.B. alte Menschen die ans Bett/Stuhl gefesselt sind kannst du mit einem Faktor 1,2 rechnen. In meinem Beispiel also ca. 2300 kcal/Tag.
Bei moderater Bewegung (Bürojob z.B.) Faktor 1,4. Bei mir 2600 kcal/Tag ca.
Bei einem intensiven Job (z.B. Kellner, Handwerker etc.) können es auch schon mal das 1,9 Fache werden.
Werde dir klar ob du wirklich "Introvertiert" oder "Scheu" bist. Erstes kannst du nicht ablegen und solltest das auch nicht. Das ist dein Charakter und den solltest du leben, sonst wirst du nie richtig glücklich. 2tes ist selbst therapierbar. Sag dir selbst das du aktiver auf Menschen zugehen willst. Setzt dir Ziele wie z.B. "Heute spreche ich eine neue Person an". Das muss kein tiefgründiges Gespräch werden. Hauptsache du springst über deinen Schatten.
Hanji ist der Nachname, Zoe der Vorname. Im Japanischen stellt man sich immer mit Nachname - Vorname vor. Du merkst es auch wenn die Leute sie alle Hanji-San nennen. Das ist ein Höflichkeitspräfix. Das macht man mit dem Vornamen eher selten.
Mit 13/14 musst du dir erst mal keine Gedanken machen das du keine Beziehung willst. Das ist absolut normal.
Die Sexualität findet man durch Erfahrung heraus. Wenn du selbst sagst du kann dir was mit beiden Geschlechtern vorstellen bist du vermutlich BI. Das ist auch nicht in Stein gemeißelt. Eine gute/schlechte Erfahrung kann das auch im Nachhinein noch beeinflussen. Ein Mensch entwickelt sich im Laufe seines Lebens.
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Du willst dir eine kostenlose Dienstleistung erschleichen. Sollte darunter fallen.
Ob das wirklich jemand nachverfolgt mag ich zu bezweifeln - aber wer weis ^^