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- Ich bin in der Instandhaltung eingeplant,und hier steht „Anforderung dienstposten:Kraftfahrer ce“
Da besteht ja schon die Anforderung CE, als LKW-Führerschein.
Falls das Umschreiben noch möglich ist, kannst du das mit 21 Jahren machen.
Ob du den B-Führerschein zum Umschreiben auskoppeln kannst, oder ihn gar zuerst absolvieren musst, vor dem CE, keine Ahnung.
Es hat sich viel verändert in 35 Jahren.
Anmerken möchte ich noch, dass damals auch die Fahranfänger sofort gute Theoriebögen abliefern mussten. Mit über 10 Fehlerpunkten waren sie sofort raus aus der Fahrschule.