Ich rede hier mal für Hessen:
Laut §11 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz
Absatz 2 steht dort folgendes:
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Auszubildende, Praktikantinnen und Prakti-kanten (Beschäftigte), die während der Arbeitszeit an Einsätzen, Übungen und Ausbil-dungsveranstaltungen sowie sonstigen Dienstveranstaltungen teilnehmen, sind für die Dauer der Teilnahme unter Gewährung des Arbeitsentgelts, das sie ohne die Teilnahme erhalten hätten, von der Arbeitsleistung freizustellen. Bei Einsätzen erstrecken sich Freistellungs- und Entgeltanspruch auch auf den zur Wiederherstellung der Arbeits- oder Dienstfähigkeit erforderlichen Zeitraum danach (Regenerationszeit nach Einsät-zen).
Ob dort jetzt auch die Schule mit reinzählt muss jeder für sich selber entscheiden. Für mich ist das eine rechtliche Grauzone. Ich kenne jemanden der ist auch erst vor kurzem in die Aktive gewechselt und obwohl er es zeitlich zu den Einsatzen schaffen würde fährt dieser ausschließlich an Feiertagen und in seiner Freizeit mit, wenn er nicht sehr viel tun hat. Die Nacht und die Schulzeit sind für ihn.
Musst du selber entscheiden ob du das willst oder nicht, ich finde wie er es gemacht hat sehr sinvoll und werde das auch machen (wenn es soweit ist).
Hoffe ich konnte dir helfen.
Commander456