Hallo,
kennt sich vielleicht jemand mit folgendem Sachverhalt aus?
Leider muss ich hierzu etwas ausholen.
Mein Hauptwohnsitz ist in A gemeldet. Da dort das Wohnen allerdings für mich und meine Kinder wegen einer Großbaustelle im Haus unerträglich geworden war, bin ich mit meinen Kindern auf unbestimmte Zeit erstmal zu meinem Zweitwohnsitz nach B (zu meinem Vater) gezogen.
Nun habe ich mich bei der Arbeitsagentur in B (Zweitwohnsitz) arbeitssuchend gemeldet, den Leistungantrag für ALG I dort abgegeben und mit meiner Vermittlerin besprochen, dass es sinnvoll ist erstmal eine Bildungsmaße zum Wiedereinstieg zu machen. Dafür sollte ich Beratungsgespräche mit Trägern führen und mir entsprechende Angebote ausstellen lassen. Darum habe ich mich sofort gekümmert und habe nun einen Termin zwecks Ausstellung des Bildungsgutscheines durch die Vertretung meiner Sachbearbeiterin.
Nun hat mir diese aber auf die Mailbox gesprochen, dass wohl ein Brief nicht zugestellt werden konnte und ich deshalb bitte den Personalausweis mit zum Termin bringen soll. Darauf ist ja aber die Anschrift des ersten Wohnsitzes. Bisher kam diesbezüglich keine Rückfragen.
Ist das ein Problem? Die Weiterbildung fängt bereits übernächste Woche an, wenn die Dame nun sagt, ich müsste zur Arbeitsagentur nach A , fällt die Weiterbildungsmaßnahme flach, bis dahin bekomme ich doch niemals rechtzeitig einen Termin.
Wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte!
Vielen Dank!!!