Das geht sehr wohl.

Wenn DU der Agentur mitteilst, dass du deine Leistungen auf das Konto eines Dritten gezahlt bekommen möchtest musst du lediglich drauf achten das der Name des Kontoinhabers dabei steht. Sonst könnte es nach Zahlung zurück gebucht werden.

...zur Antwort

Leg dir deinen Lebenslauf (mit genauem Datum) zurecht und ruf bei der Arbeitsagentur an. Mit Lebenslauf kann man die Tage genau berechnen und du bekommst sofort gesagt ob ja oder nein

...zur Antwort

Hallo,

online-Formulare sind schon mal ein besserer Weg als zB eine Mail.

Ich weis ja nicht was für eine Art Beratung du wünschst, aber bei so gut wie jeder Art Beratung benötigt man mehr Daten von dir (zB ist es ohne Lebenslaufeinträge nicht möglich, systemisch eine Anmeldung zu machen. Ohne aktuellen Beruf oder Kenntnis deines höchsten Abschlusses nicht möglich, die richtige Beratungsfachkraft zu finden).

Daher dauert es meist etwas länger bis da eine Antwort kommt.

Mein Tipp: Versuch es mal telefonisch und erfrage wie weit dein Anliegen schon bearbeitet werden konnte. Wenn du schon angemeldet wurdest (zb Ratsuchend) dann bitte um einen Rückruf der Vermittlungsfachkraft. Vieles lässt sich vorab telefonisch klären - Ein Termin dauert oft Wochen! Wenn du noch nicht angemeldet bist, sprech persönlich mit Lebenslauf und Ausweis vor. Und bitte dort abermals um einen Rückruf 😊 Der wird binnen 48 Stunden zugesichert.

...zur Antwort

Hey,

vielleicht gehst du einfach mal zum Hundefrisör.. die haben reichlich Erfahrung damit und auch mit Hunden die ängstlich reagieren.

Schau zu und lass dir Tipps geben...

...zur Antwort

Hallo...

Viele Angestellte in den Eingangszonen, wo man den Antrag erhält haben oft leider nicht viel Erfahrung mit U1 + U2. Daher wird oft auf Verdacht der Antrag ausgehändigt.

Es ist tatsächlich aber vollkommen richtig das du zunächst erst wieder mindestens 1 Tag Versicherungspflichtig in Deutschland gearbeitet haben musst, damit die Auslandszeiten berücksichtigt werden können (es sei denn, du hast noch einen alten Restanspruch, der noch nicht erloschen ist)...

...zur Antwort

NUR Arbeitsentgelt wird zur Berechnung von ALG verwendet. Also fliest das Elterngeld nicht mit ein.

Es wird aber auch ein Durchschnittliches Einkommen berechnet. Hast du innerhalb der letzten 12 Monate mir 10 Monate Arbeitsentgelt dann werden auch nur 10 genommen. Also NICHT

10 Monate Gehalt : 12 Monate Zeit

sonder

10 Monate Gehalt : 10 Monate Zeit

Hoffe das war verständlich 😅

...zur Antwort

Das würde ich nicht machen... du kannst dir den Urlaub ja auch einfach so auszahlen lassen aber Schule „Schwänzen“ wegen des Urlaubs würde ich nicht.

Wenn dein Urlaub über die SOKA läuft bleibt dein Urlaub einfach auf dem SOKA Konto stehen - du musst nur anrufen und sagen das du erst mal nicht mehr arbeitest

...zur Antwort

Solche Probleme hab ich eigentlich nur wenn 1. der Server überlastet ist oder ich 2. ne schlechte Internet Verbindung hab..

...zur Antwort
Bildungsgutschein und ALG I beim Zweitwohnsitz?

Hallo,

kennt sich vielleicht jemand mit folgendem Sachverhalt aus?

Leider muss ich hierzu etwas ausholen.

Mein Hauptwohnsitz ist in A gemeldet. Da dort das Wohnen allerdings für mich und meine Kinder wegen einer Großbaustelle im Haus unerträglich geworden war, bin ich mit meinen Kindern auf unbestimmte Zeit erstmal zu meinem Zweitwohnsitz nach B (zu meinem Vater) gezogen.

Nun habe ich mich bei der Arbeitsagentur in B (Zweitwohnsitz) arbeitssuchend gemeldet, den Leistungantrag für ALG I dort abgegeben und mit meiner Vermittlerin besprochen, dass es sinnvoll ist erstmal eine Bildungsmaße zum Wiedereinstieg zu machen. Dafür sollte ich Beratungsgespräche mit Trägern führen und mir entsprechende Angebote ausstellen lassen. Darum habe ich mich sofort gekümmert und habe nun einen Termin zwecks Ausstellung des Bildungsgutscheines durch die Vertretung meiner Sachbearbeiterin.

Nun hat mir diese aber auf die Mailbox gesprochen, dass wohl ein Brief nicht zugestellt werden konnte und ich deshalb bitte den Personalausweis mit zum Termin bringen soll. Darauf ist ja aber die Anschrift des ersten Wohnsitzes. Bisher kam diesbezüglich keine Rückfragen.

Ist das ein Problem? Die Weiterbildung fängt bereits übernächste Woche an, wenn die Dame nun sagt, ich müsste zur Arbeitsagentur nach A , fällt die Weiterbildungsmaßnahme flach, bis dahin bekomme ich doch niemals rechtzeitig einen Termin.

Wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte!

Vielen Dank!!!

...zum Beitrag

Die Agentur an deinem gewöhnlichen Aufenthaltsort (also derzeit 2. Wohnsitz) ist zuständig.

DU musst aber dafür sorge tragen, dass du postalisch erreichbar bist. Hast du der Agentur an Wohnsitz B mitgeteilt dass es sich um deine Postanschrift handelt?

Erläutere dies deiner Vermittlerin und melde dich ggf. nochmal in der Eingangszone über den Empfang. Die nehmen das schriftlich auf ...

...zur Antwort

Frag dort nach wo du die Kündigung hingeschickt hast...

...zur Antwort

Antrag auf Insolvenzgeld Arbeitnehmer

...zur Antwort

Die Sperrzeit hat einen festen Zeitraum. Die restlichen 4 Wochen laufen einfach weiter - auch wenn du eine Arbeit hast..

Die restlichen 4 Wochen werden die halt trotzdem von deinem Restanspruch abgezogen..

...zur Antwort

Bildungsgutschein und Arbeitslosengeld können völlig unabhängig voneinander geleistet werden. Die Beraterin oder der Berater beim Termin sind im übrigen auch Vermittler - die haben mit Arbeitslosengeld nichts zu tun und können Dir da nicht viel Antwort geben ( und wenn sie es doch tun, Trau der Antwort nicht).

Melde dich in der Eingangszone über den Empfang - die können dir den aktuellen Stand mitteilen oder den Anspruch prüfen

...zur Antwort

Wenn du dich über Google anmeldest kann es am Google Konto liegen.

melde das Google Konto vom gesamten Handy ab und dann wieder rein.

Alternative wäre, die App zu deinstallieren und dann neu zu installieren.

...zur Antwort

Hey,

normalerweise ist die Krankenkasse über die Arbeitsagentur abgedeckt- trotz Sperrzeit (mal in den Bescheid rein schauen, glaube 3. Seite).

für alles davor muss er selbst zahlen ... oder mit der Krankenkasse sprechen.. aber ohne mehr Info kann ich nicht viel sagen...

warum was er denn über den Arbeitgeber nicht versichert?

...zur Antwort

@Nordost65Sturm

Glaube das verwechselst du mit dem Jobcenter

(sorry wollte eigentlich kommentieren aber falsch gedrückt)

...zur Antwort

Hey

geh damit zur IHK- die können dir wahrscheinlich sogar ne Vorlage geben.

LG Coco

...zur Antwort