Das ist eine sogenannte Nullpointer-Exception, die von der Methode "getActiveActivityZone" ausgelöst wurde. Im Endeffekt wurde in der Programmlogik auf ein Objekt zugegriffen, das den Zustand "Null" hat und wenn dies nicht im Code behandelt wird, führt das zum Absturz des Programms. Wenn du weitere Informationen diesbezüglich wünschst, empfehle ich dir, eine Programmiersprache wie Java oder C# zu erlernen. Falls du das nicht verstehst, mach dir keinen Kopf darum, musst du als Endanwender auch überhaupt nicht. So eine Fehlermeldung zeugt von einem sehr unsauberen Programmierstil und sollte in einer fertigen Anwendung nicht vorkommen. Kann hin und wieder mal passieren, sollte das allerdings öfters auftreten, arbeiten an der App scheinbar nicht die kompetentesten Entwickler. Ein Neustart sollte den Fehler in der Regel beheben. Wenn nicht, dann eine Neuinstallation. Wenn das nicht hilft, musst du den Entwickler (bzw den Support des Studios) kontaktieren

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Ja, gibt es. In den Overwatch-Einstellungen unter dem Reiter "Controls" musst du Mercy auswählen und dort gibt es die Option "Toggle Beam Connection", welche genau das von dir beschriebene Problem löst

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Meines Wissens nach nicht, zumindest ist da noch nichts weitreichendes bekannt ... allerdings ist die USK in den letzten Jahren auch sehr viel angenehmer in Bezug auf Brutalität geworden (vgl Doom oder Mortai Kombat) weshalb ich nicht glaube, dass da keine Zensur stattfinden wird. Außerdem handelt es sich bei der Version ohne Hakenkreuze nicht um die Deutsche - die Versionen sind alle gleich. Dass da keine Hakenkreuze drin sind, hat den Hintergrund, weil Activision sich nicht getraut hat und wollten damit niemanden an's Bein pissen. Anders ist es bspw bei Wolfenstein: The New Colossus, wo die Hakenkreuze extra für die deutsche Version eingetauscht worden sind, damit die USK, bzw die BPjM kein Stress macht. Einfach furchtbar mit den ganzen Zensierungen ... aber bei CoD: WWII werden sich die Versionen untereinander nicht unterscheiden ^^

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https://www.origin.com/deu/de-de/store/browse?searchString=sims Diese Spiele machen sogar Spaß

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Sage es ihm einfach und wenn er droht, handgreiflich zu werden oder er direkt handgreiflich wird, gehe zur Polizei. Wir leben hier in Deutschland und Deutschland ist ein Rechtsstaat und niemand wird hier gezwungen, sich in Kopftücher zu zwängen, hier herrscht das Selbstbestimmungsrecht des Menschen und in Deutschland haben auch Frauen Rechte - ob dein Vater das nun wahr haben will oder nicht ist unerheblich. Die Polizei wird ihm das schon mit den nötigen Mitteln erklären ^^

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Nein, der Anbieter müsste dir die Waren dann ja schenken, da du nichts an ihn bezahlt hast. Und der Anbieter, bei dem du dein Guthaben gekauft hast, wird das Geld auch nicht mehr aus den Händen geben. Wieso sollte man auch?

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Klar, Video auf YouTube hochladen, auf "Ungelistet" schalten, so kann gar keiner, der nicht über den Link verfügt, auf dieses Video stoßen (Funfact: Ungelistete Videos sind Teil des Deep Web, weil keine Suchmaschine diese Videos finden kann. Selbst YouTube-Mitarbeiter haben Probleme, auf diese Videos zuzugreifen, wenn man bspw Videos löschen muss, wenn diese gegen die Richtlinien verstoßen) und den Link in einen QR-Code konvertieren

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Das Spiel wurde von der USK noch gar nicht überprüft, eine 16er-Einstufung halte ich aber für realistisch und angebracht. Allerdings kann ich mich da auch irren, da der Gewaltgrad etwas erhöht wurde ... aber deswegen eine 18er-Einstufung da draufzukleben, halte ich für überzogen ... aber wir reden von der USK. Die sind schließlich bekannt für ihre überzogenen, nicht nachvollziehbaren Entscheidungen

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Kannst es ja versuchen. Predicition: Sie werden sagen, dass du es dann bei dem Händler kaufen sollst, bei dem du es so billig bekommst. Ob du nun warten willst, ist denen ... nun ja, egal

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Solche Abos waren im Jahr 2000 vielleicht rechtskräftig ... mittlerweile aber nicht mehr. Wenn du nicht eindeutig den AGBs zugestimmt hast, können die dir gar nichts anhaben. Wo hast du diese Nachricht denn erhalten?

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Nein, das geht nicht. Das wäre ein Restream von urheberrechtlich geschütztem Material und das wurde als illegal eingestuft. Deshalb unterstützt der Framework von Watch2Gether nur den YouTube-Player

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Geh aufs BG. So, Problem gelöst. Gern geschehen :)

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Weil nicht jeder einen Bedarf eines durchschnittlichen Endnutzers hat?

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