Mit dem SEPA-Mandat gibst Du die Zustimmung zur SEPA-Lastschrift. Der Lastschrifttermin muß separat zwischen den Parteien vereinbart werden.

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Hast Du Deine Internetbriefmarkenkasse (ePost.de oder Internetmarke.de) bei der Deutschen Post via Paypal aufgeladen? Sieht nämlich schwer danach aus.

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Bestehende (schriftlich vorliegende!) Einzugsermächtigungen können einfach per Infoschreiben (an den Kontoinhaber!) umgewandelt werden. Dafür ist also kein separates Mandat nötig. In allen anderen Fällen (nur mündlich erteilte Einzugsermächtigungen, Neuzugänge) sowie bei Änderung des Kontoinhabers ist zwingend ein neues Mandat nötig.

Der pragmatische Ansatz von altermann58 ist OK. Allerdings sind hier auch noch weitere Details zu berücksichtigen, wie bspw. die Prenotification, der korrekte Umgang mit der Lastschriftsequenz (Erst/Folge) , der Vorlauffristen (1-COR1, 2-Folge, 5-Erst Tage), Rücklastschriftenverarbeitung, Erzeugung der XML-Formate (sofern kein Provider genutzt wird), Mandatsänderungen usw. Ganz so trivial ist das Alles nicht, aber in einem kleinen Verein sicherlich machbar.

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SEPA ist nicht, wie Andere erwähnen, erst ab dem 01.02.2014 in Kraft, sondern wird ab diese Zeitpunkt für Unternehmen (!) zur Pflicht. Wenn Deine Bank SEPA innerdeutsch noch nicht unterstützt, dann wird sie das ab dem 01.02. tun und Dir vermutlich optional weiterhin den alten Weg offen halten, denn das dürfen Banken tun bis zum 01.02.2016. Spätestens dann müssen auch private Personen Überweisungen mit IBAN/BIC durchführen.

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Das kommt, wie immer, darauf an. Vorteil einer SEPA-Überweisung ist nämlich, das hier (anders als bei einer üblichen Überweisung) eine Dauer von max. einem Tag VORGESCHRIEBEN ist! Daher kann es sein, daß eine SEPA-Überweisung schneller ist, auch innerdeutsch.

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Am Besten suchst Du Dir über ein Portal wie arzt-auskunft.de einen zahnarzt, der auf Angstpatienten spezialisiert ist. Ggf. hilft auch Hypnose o.ä. Manche Ärzte arbeiten mit Laser statt zu Bohren usw. Du könntest Dich mit der Angelegenheit auch an Deine Krankenkasse wenden. Die können Dir ggf. auch einen geeigneten Zahnarzt suchen, aber in jedem Fall mußt Du den Arzt selbst erleben. Da geht kein Weg dran vorbei. Alles Gute!

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Du kannst Sie vom Vermieter erfragen oder einfach weiterhin mit BLZ und Kontonummer überweisen. Deine Hausbank erzeugt aus Deinen Angaben ab 01.02.2014 eine SEPA-Überweisung mit IBAN und BIC. Ggf. fordert Sie Dich auch schon vorher auf, die von ihr umgewandelte IBAn und BIC zu bestätigen. Das handhaben die Institute unterschiedlich.

In keinem Fall solltest Du Dir die IBAN selbst im Internet errechnen lassen! Da die kostenlosen Rechner nicht immer zuverlässig arbeiten, hast Du keinerlei Sicherheit, daß die so ermittelte IBAN auch korrekt ist. Ggf. scheitert die Überweisung dann. Eine Fehlüberweisung auf ein anderes Konto ist hingegen außerordentlich unwahrscheinlich.

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Beim Abschließen eines Abos mußt Du als Abonnent bei SEPA-Lastschrift nur Deine IBAN und BIC sowie Namen und ggf. Anschrift angeben und unterschreiben (= SEPA-Lastschriftmandat). Die Gläubiger-ID benötigt derjenige, der dann bei Dir abbucht. Dieser teilt Dir auch die Mandatsreferenz mit anhand der Du diese Lastschriften eindeutig identifizieren kannst. Widerspruch gegen solche Lastschriften sind möglich bis 8 Wochen, bei ungültigem Mandat bis 13 Monate.

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Dieser Begriff (Papierarchiv) ist nicht sonderlich gängig. Wenn hiermit tatsächlich das Verwalten der papierhaft vorhandenen SEPA-Lastschriftmandate gemeint ist, dann ist das nicht mehr relevant. SEPA-Mandate dürfen bspw. auch als elektronische Kopie (Scan) aufbewahrt werden. Das Vorhalten des originalen Dokumentes ist nicht verpflichtend.

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Eine Vormerkung ist lediglich die Ankündigung einer Lastchrift zu dem angegebenen Wertstellungsdatum. Diese Vormerkung hat i.d.R. keinerlei Auswirkung auf das verfügbare Guthaben, d.h. Du kannst weiterhin auch über diesen Betrag verfügen.

Allerdings gibt es vereinzelt Banken, die das anders handhaben. In diesem Fall, also wenn Deine Hausbank den Betrag blockiert, solltest Du das dort reklamieren, da es nicht zulässig ist.

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Mal abgesehen davon, daß Deine Eltern diese Bescheinigung, die ja auf Deinen Namen ausgestellt wird, nicht in ihrer Steuererklärung nutzen dürfen, ist es auch fraglich, ob der Zweck (1 Jahr Ehrenamt) überhaupt steuerlich ansetzbar wäre. Daran sind nämlich einige Dinge geknüpft.

Mein Rat: Nimm das Geld. Mit 50 Euro würde ich mich für 1 Jahr (!) aber nicht abspeisen lassen. Das hat doch eher etwas mit Ausbeutung zu tun und wenn der Verein mit obskuren Spendenbescheinigungen lockt statt in Jugendförderung zu investieren, wäre ich ohnehin vorsichtig.

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Ich habe selbst eine Amex Goldkarte. Macht nur Sinn, wenn Du damit bspw. Reisen oder teurere Gegenstände zahlst, weil die dann automatisch mit versichert sind. Prinzipiell rate ich von sowas aber ab, denn diese "Serviceleistungen" haben keinen echten Wert. Ich nutze sie nur, weil sie kostenlos ist (Umsatz > 3.000 Euro).

Generell "fährt" man mit der VISA am Besten, weil die eine deutlich höhere Akzeptanz hat und oft auch kostenlos bei einem Girokonto (bspw. DKB) mit gebucht werden kann. Für die Mastercard gilt das Gleiche.

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Lastschriften und Zahlungen können spätestens ab 01.02.2014 nur noch in einem SEPA-konformen Datenformat an Ihre Hausbank abgeschickt werden (ggf. übernimmt Ihre Bank aber auch die Konvertierung gegen Gebühr).

Dieses Format ist XML (statt heute DTAUS). Die nähere Definition für Lastschriften findet sich unter dem Schlagwort "pain.008" bzw. für Überweisungen unter "pain.001". Eine Erläuterung dieser Spezifika sprengt den Rahmen aber bei Weitem.

Mit dem PC hat das Alles aber Nichts zu tun, sondern mit der Software (bspw. Banking-Tools, FiBu-Software, Zahlungsschnittstellen etc.)

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1.) Es gibt drei Verfahren, Basislastschrift (CORE), Basislastschrift mit verkürzter Einreichfrist (COR1) und Firmenlastschrift (B2B). Was mit sicher und unsicher gemeint ist, erschließt sich mir nicht. "Sicher" aus Sicht eines Unternehmens ist nur B2B, weil nur dort eine Rücklastschrift ausgeschlossen ist. Dafür kann dieses Verfahren nur mit anderen Unternehmen vereinbart werden, CORE/COR1 hingegen auch mit privaten Verbrauchern.

2.) Eine Bestätigung ist nur vom Kunden ggü. dem Lastschrifteinreicher nötig, aka "SEPA-Lastschriftmandat". Das benötigt man zwingend. Ansonsten sind Rücklastschriften bis 13 Monate rückwirkend möglich. Dem Kunden müssen vor jedem Einzug der Einzugstermin und die Betragshöhe mitgeteilt werden oder bei gleichbleibenden Beträgen und Terminen ein Fristenplan o.ä. Mandatsreferenz und Gläubiger-ID müssen nicht zwingend mitgeteilt werden (s. AGB Ihrer Hausbank), aber es empfiehlt sich zur Vorbeugung gegen Rücklastschriften.

3.) Durch die langen Vorlauffristen ggf. spätere Gutschriften. COR1 ist empfehlenswert.

4.) Lastschriften 14 Tage vorher, aber diese Frist kann bis auf einen Tag reduziert werden durch Vereinbarung (bspw. AGB) mit den Kunden. Gegenüber Bank bei CORE, Vorlauffrist von 5 Tagen bei Erst- und von 2 Tagen bei Folgelastschriften; bei COR1 Beides nur ein Tag.

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Das sind keine Mails, sondern prinzipiell Links auf Landingpages mit Werbung. Die kann man nur weg klicken, nicht löschen und i.d.R. kommen die bei jedem neuen Einloggen erneut. Kann man leider nicht mal mit einem Adblocker eliminieren. Die werbenden Firmen tun sich mit solch penetranter Werbung inmitten privater Emails keinen Gefallen.

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Wenn die Post hier tatsächlich schriftlich die Übernahme der Kosten zugesichert (!) hat und selbst bekannt gibt, der Brief sei verloren gegangen, ist die Sache eindeutig. Ob der Brief doch noch auftaucht oder nicht ist völlig unerheblich. Wenn also bereits Kosten entstanden sind, sind Diese auch von der Post zu tragen, denn die Aussage der Post ist ursächlich für die entstandenen Kosten. Hätte die Post hingegen geschrieben, sie würden die Kosten übernehmen, sofern fest stünde, daß der Brief verlorenen gegangen sei, sähe es anders aus.

Also noch einmal genau den zeitlichen Hergang prüfen und vor allem den Inhalt des Schreibens der Post genau lesen. Da müssen natürlich definitive Zusagen drin stehen und keine vagen Aussagen.

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Ein SEPA-Mandat ist die Erlaubnis gegenüber dem Zahlungsempfänger (hier: Dein Verein), den Beitrag über eine SEPA-Lastschrift einziehen zu dürfen und enthält gleichzeitig die explizite Weisung an Dein Kreditinstitut, diese Lastschrift einzulösen. Das SEPA-Mandat ersetzt somit die bisher bekannte Einzugsermächtigung.

Alle Unternehmen, Vereine und auch Behörden sind verpflichtet, ein SEPA-Mandat beim Kunden einzuholen. Ohne Mandat keine Lastschrift unter SEPA. Alternativ können aber auch bestehende Einzugsermächtigungen in Mandate umgewandelt werden. Dann bekommt der Kunde ein entsprechendes Schreiben. Das ist bei Dir der Fall. Dein Verein hat Deine schon erteilte Einzugsermächtigung in ein Mandat umgewandelt. Das ist rechtswirksam. Somit darf Dein Verein ab sofort SEPA-Lastschriften einziehen. Er tut dies aber erst ab dem 01.01.2014.

Ab dem 01.02.2014 sind nur noch SEPA-Lastschriften erlaubt. Deswegen wird es in den kommenden Monaten zahlreiche solcher Schreiben geben.

Wesentliche Änderung für Verbraucher: Mit SEPA wird die Kontonummer durch die IBAN (22-stellige internationale Kontonummer) und die Bankleitzahl durch die BIC (8- oder 11-stellige internationale Bankidentifikationsnummer) ersetzt. Zudem können bei Fehlen eines Mandates SEPA-Lastschriften bis zu 13 Monate rückwirkend zurück gegeben werden.

Das nur in aller Kürze zu den Eckpunkten der SEPA ;-)

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Ich habe das exakt gleiche Problem. Win7 erkennt zwar das Mikrofon, beim Einrichten wird aber keine Stimme erkannt.

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Windkraft ist eine der effizientesten Formen alternativer Energiegewinnung und auf lange Sicht unschlagbar günstig. Natürlich muss erst einmal investiert werden, aber "teuer" ist Ökostrom natürlich nicht. Die EEG-Umlage ist nur zu einem geringen Teil auf die tatsächlichen Kosten zurückzuführen und auch nicht ursächlich für die hohen Strompreise. Übrigens: Die "Umlage" für Atomstrom läge bei rund dem Doppelten, würde man das so kalkulieren und nicht klammheimlich über den Steuertopf finanzieren. Atomstrom ist und war schon immer eine äußerst kostspielige Form der Energieerzeugung und das obwohl nicht einmal die kompletten Kosten eingerechnet wurden, die eigentlich erforderlich wären, würde man bspw. Risikovorsorge betreiben. Gibt es hierzulande einen GAU, so zahlt auch hier der Staat oder eigentlich die Gesellschaft die Folgeschäden praktisch alleine. Da sind auch Großsanierungen wie bspw. die ASSE noch gar nicht berücksichtigt. Kostet alleine 60 Mrd. Euro, ohne das die Energiekonzerne etwas zahlen würden.

Ob Windkraftanlagen (WKA) hässlich oder schön sind, ist eine höchst subjektive Einschätzung. Ich störe mich nicht daran, denn ich habe mich schlicht daran gewöhnt und moderne Anlagen sind auch deutlich harmonischer in die Landschaft zu integrieren als früher.

Das Vögel umkommen ist korrekt, aber langfristig profitiert die Natur generell von solchen Anlagen, da die Natur erheblich geschont wird. Zudem ist es ein Vorwurf der ohnehin schlicht falsch ist, wenn er pauschal daher kommt nach dem Motto: WKA töten Tiere. Das ist falsch, denn es kommt darauf an, ob WKA umweltverträglich positioniert werden oder ob Sie nahe Brutplätzen oder mitten in eine Flugroute gebaut werden. So etwas soll die Umweltverträglichkeitsprüfung verhindern. Zudem sterben durch Braunkohlekraftwerke und Atomkraftwerke ebenfalls Tiere, mal direkt, bspw. durch die Abwärmeableitung in Flüsse, mal indirekt, bspw. durch die zunehmende Luftverschmutzung. Letztere ist im übrigen wesentlich für die Erderwärmung und den Artenrückgang verantwortlich. Insofern könnte man auch argumentieren, daß der Tod von einigen Tausend oder gar 10.000en Vögeln im Jahr weniger schwer wiegt als das Aussterben oder die Verdrängung kompletter Arten. Ausgerechnet den Naturschutz gegen WKA zu positionieren ist außerordentlich dümmlich.

Es gibt nur ein echtes Argument gegen WKA und das ist gegeben, wenn man WKA in windarmen Gebieten errichten möchte, um Subventionen abzugreifen. Ansonsten spricht kein sachlicher Grund dagegen.

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