Wenn Sie keine Beweise hat, dass du getäuscht hast, dann darf die Lehrkraft das demzufolge auch nicht als ungenügend bewerten.
Du musst übrigens auch nicht deine Unschuld beweisen.
Die Lehrerin muss dir nachweisen, dass du diesen Delikt begangen hast. Wenn dieser Beweis nicht gelingt, musst du „freigesprochen” werden.
Das lässt sich auch im Recht aus dem Prinzip der Unschuldsvermutung ableiten: Jeder Angeschuldigte gilt bis zur rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig.
Sollte Sie es als ungenügend bewerten, fragst du welche Beweise vorliegen. Gibt es keine und du erhälst wirklich die 6 kannst du dich an die Schulleitung wenden, unternehmen die nichts beschwerst du dich beim Landesschulamt (Dienstaufsichtsbeschwerde). Sollte dort nichts passieren ist der letzte Schritt die Klage beim Verwaltungsgericht.