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Ergänzend: Sonder- und Wegerecht. Sonderrrecht: Mit überhöhter Geschwindigkeit gahren und mit grösster Vorsicht über rote Ampeln fahren. Also befreiung von bestimmten Vorschriften. Wegerecht: Die anderen Verkehrsteilnehmer müssen/sollten Platz machen Vorfahrt, rechts ranfahren u dergl. Darf aber nur in Anspruch genommen werden wenn Signalhorn und blaue Lampen zusammen verwendet werden. Nur die blauen Lampen einzuschalten reicht nicht aus. Hier hat das "Sonderfahrzeug" laut Gesetzgeber kein Sonder- und Wegerecht. §35 und 38 StVo.