Das muss der Vermieter beachten: „Eine fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn die Situation unzumutbar ist“, sagt Peter Buch, Fachanwalt für Mietrecht von der Kanzlei Fasbender, Buch & Kollegen in Nürnberg. Begehe der Mieter eine Straftat, indem er zum Beispiel den Vermieter ohrfeigt, könne sofort fristlos gekündigt werden. Bei weniger schwerwiegenden Fällen – zum Beispiel bei Ruhestörungen – sei eine vorherige Abmahnung notwendig, erklärt der Experte.
Wichtig: Weil die Beweislast immer beim Vermieter liegt, sollte er unbedingt Zeugen benennen, die im schlimmsten Fall auch vor Gericht gegen den Mieter aussagen können, rät Buch. „Ein Protokoll allein reicht den Richtern meist nicht.“