![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/12_nmmslarge.png?v=1551279448000)
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Wenn der Bussfahrer die Anzeige ändert und einen anderen Zielort eingibt ist das nicht strafbar. Er muss aber wahrscheinlich einen Schadensersatz zahlen.
Wenn der Bussfahrer die Anzeige ändert und einen anderen Zielort eingibt ist das nicht strafbar. Er muss aber wahrscheinlich einen Schadensersatz zahlen.