Unterhalt plus Vorschuss Jobcenter?


15.07.2024, 17:18

Nachträglich noch in rot

2 Antworten

Unterhaltsvorschuss zahlt das Jugendamt solange, bis der Elternteil Unterhalt zahlt (die Höhe muss erst berechnet werden). Wenn die Höhe des Unterhalts feststeht und auch gezahlt wird, muss man nicht noch Unterhaltsvorschuss zahlen, höchstens das vom Jugendamt bereits gezahlte zurückzahlen (kann ja in Deinem Fall ja nicht viel sein). Was Du gezahlt hast, war dann wohl vorläufiger Unterhalt in Höhe des Unterhaltsvorschusses.

Betreuungsgeld wird in D von der Gemeinde gezahlt, wenn für ein unter 2-jähriges Kind kein KiTaplatz zur Verfügung steht. Das hat mit Unterhalt nichts zu tun.

Ob das in der Schweiz anders ist, weiß ich nicht.


Berndlein 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 17:15

Es geht um Deutschland, ich wohne in der Schweiz meine ex in Deutschland mit dem kleinen. Seit 4 Monaten zahle ich Vorschuss in Höhe von 230€, das Jobcenter hat mit nun diesen Unterhalt 379 festgestellt, verfallen dann die 230€ welche ich bisher zahle?

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Die 230 Euro ist der Unterhaltsvorschuss für dein Kind vom Jugendamt.

Da dein Kind erst 5 Monate alt ist, kann die Kindsmutter ja max.für 5 Monate diese 230 Euro Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten haben und nur die sind dann auch wegen deiner Leistungsfähigkeit ans Jugendamt zu erstatten.

Im Schreiben vom Jobcenter steht, dass Du ab Juni den Unterhalt fürs Kind von 379 Euro und die 165 Euro Betreuungsunterhalt für die Kindsmutter für ein Kind unter 3 Jahren zahlen sollst.

Also zahlst Du rückwirkend ab Juni an die Kindsmutter 544 Euro im Monat.

An das Jugendamt musst Du nur solange die 230 Euro zahlen, bis die Summe getilgt ist, die sie vom Jugendamt erhalten hat.

Ich nehme an das sie für Juni schon kein Unterhaltsvorschuss mehr vom Jugendamt erhalten hat, weil Du den Unterhalt laut Jobcenter ab Juni zahlen sollst.

Dann würden natürlich nur max. 4 x 230 Euro ans Jugendamt zu erstatten sein, weil dein Kind da nach meiner Rechnung erst 4 Monate alt war und die Kindsmutter max.für diese 4 Monate Unterhaltsvorschuss erhalten haben kann.

Sollte die Kindsmutter dennoch für Juni den Unterhaltsvorschuss von 230 Euro erhalten haben, musst Du mit ihr abklären, dann zahlst Du die 230 Euro für Juni auch ans Jugendamt zurück und zahlst der Kindsmutter nur den Differenzbetrag von den 379 Euro, also noch 149 Euro und die 165 Euro Betreuungsunterhalt.

Ab Juli zahlst Du dann nur noch die 544 Euro pro Monat, so wie vom Jobcenter berechnet, da musst Du dann nichts mehr ans Jugendamt zahlen, wenn Du den Betrag den sie Kindsmutter als Unterhaltsvorschuss erhalten hat zurück gezahlt hast.


Berndlein 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 18:30

Perfekt, das nenne ich eine Klasse und ausführliche Antwort, ich danke vielmals dafür!

Das Jugendamt hat nie Unterhaltsvorschuss geleistet da sich dieses direkt mit mir in Verbindung gesetzt hat, sprich ich zahle seit 5 Monaten die 230€ an die Kindsmutter direkt. Demnach wird mir das Jobcenter nach meiner Einwilligung Monat 06 und 07, sprich 460€ dem geforderten Rückstand "gutschreiben". Vielen Dank für die Erklärung

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isomatte  15.07.2024, 20:45
@Berndlein

Wenn die Kindsmutter nie diese 230 Euro Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt erhalten hat, weil Du sie direkt an die Mutter gezahlt hast, dann hat sich das mit dem Jugendamt ja erst einmal erledigt.

Die Zahlungsaufforderung vom Jobcenter gilt rückwirkend ab Juni.

Hast Du für Juni und Juli diese 230 Euro schon an die Kindsmutter gezahlt, dann musst Du für Juni und Juli nur noch jeweils 149 Euro fürs Kind und die 165 Euro für sie zahlen.

Also zusammen noch 298 Euro für dein Kind Juni und Juli und 330 Euro Betreuungsunterhalt für Juni und Juli für sie.

Gesamte Nachzahlung für Juni und Juli läge dann bei 628 Euro.

Ab Monat August dann 379 Euro fürs Kind und 165 Euro für sie = 544 Euro.

Bitteschön

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