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Wenn sie wollen können Sie, sie Anzeigen da sie damit gegen 3 Gesetze verstößt. Tuhen Sie das, wird sie, Sie warscheinlich nicht mehr so respektlos behandeln und falsche Sachen an den Kopf werfen. Da Sie aber es nicht so gut beweisen können, wird es aber schwierig sein, eine erfolgreiche Anzeige gegen sie zu erstatten. Sie sagten aber im Text das sie zu einer Kolegin gesprochen hatte als sie, Sie als Nazi bezeichnet hatte. Sie könnten die Kolegin als Zeugin verwenden wenn möglich.
Hier sind die 3 Gesetze gegen die ihre Kolegin verstoßen hatte.
§ 185 StGB - Beleidigung: Wer eine andere Person beleidigt, kann mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr bestraft werden. Da jemanden als Nazi zu bezeichnen in Deutschland eine starke Beleidigung sein kann wird es warscheinlich eine hohe Strafe in diesem Gesetzt sein.
§ 186 StGB - Üble Nachrede: Wer über jemanden eine Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, diesen verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, kann bestraft werden, wenn die Tatsache nicht erweislich wahr ist.
§ 187 StGB - Verleumdung: Wer wider besseres Wissen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, die geeignet ist, jemanden verächtlich zu machen oder herabzuwürdigen, kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden.
Wenn sie nicht so weit gehen wollen beschweren sie sich beim Cheff etc.