Schreib eine Mail mit der Sachverhaltsdarstellung (kannst Du ja hier rauskopieren) an Dein örtlich zuständiges Ordnungsamt. Die werden die Sache dann weiter verfolgen !
Die Frage ist - allerdings streng genommen - gar nicht so unberechtigt. Wenn eine bestimmte Information mit einer bestimmten Person verbunden wird ("Erne Müller hatte 10 Fehltage !"), dann ist das ganz klar ein personenbezogenes Datum (= Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person).
Diese Information an andere weiterzugeben, indem man sie beispoielsweise laut vor der Klasse oder vor anderen sagt, ist die Übermittlung personenbezogener Daten und gehört zur Verarbeitung derselben.
Dafür muss der Lehrer entweder eine rechtskräftige Einwilligung der betroffenen Person haben oder er braucht für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten eine Rechtsgrundlage. Die Verordnung
über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I) ist hier allerdings nicht einschlägig.
Soweit zur Theorie.
Was die Praxis angeht, möchte ich auf Deine frage antworten :
Lass ma die Kirche im Dorf und halt den Ball flach. Erst mit dem Lehrer sprechen, sagen, dass man das nicht will und abwarten, ob er es danach nochmal macht. Ihn dann nach den gründen fragen, warum er entgegen des deutlich artikulerten Willens es trotzdem tut. Danach mit Vertrauenslehrer oder Eltern sprechen.
Bitte immer angemessen und mit Augenmaß (re)agieren.
Also, ohne Gewähr :
Aus einer automatisierte Datei kann ich durch Verarbeitung Erkenntnisse gewinnen, z.B. wie hoch ist der Anteil der weiblichen unbefristeten Arbeitnehmer in meinem Betrieb, oder ähnlich. Das mache ich z.B. durch Filterung einer Excel-Tabelle. Oder ich erstelle eine Access-Datenbank, die ich auswerten kann.
Bilder- oder Musik-Dateien kann ich nicht automatisiert auswerten oder bearbeiten. Die kann ich einfach nur konsumieren.
Deshalb würde ich diese als "nicht-automatisiert" bezeichnen.
Der LDI NRW hat auch sogar Dateien, die mit Standard.-Büro-Software erstellt wurden (also alles, was zu Office gehört) als nicht automatisiertes Verfahren bezeichnet, im - ich glaube - 17. Tätigkeitsbericht.
Es wird häufig verwechselt, Datenschutz und Datensicherheit. Datenschutz schützt Menschen und ihr grundgesetzlich gesichertes Recht, eigenverantwortlich mit ihren eigenen personenbezogenen Daten umzugehen. Datensicherheit schützt die Daten selber, egal, ob sie in einer Papierakte stehen, auf einem Server liegen, auf einem USB-Stick, in einem sozialen Netzwerk, etc.